Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 88

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13.06.59

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Umweltminis­ter! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus und zu Hause! Bevor ich auf die Sache eingehe, möchte ich als Vorsitzende des Umweltausschusses kurz sagen, dass ich die Diskussion am letzten Freitag im ersten Umweltausschuss als sehr positiv gesehen habe, auch als sehr sachlich und konstruktiv. Wir sind gestartet mit einem ExpertInnen-Hearing. Wir hatten auch einen Bericht über die EU-Jahresvorschau auf der Tagesordnung, einen Antrag der Regierungsparteien, sieben Anträge der Opposition zu unterschiedlichsten Themen.

Leider hat es nur ein Antrag hierher ins Plenum geschafft, und das ist der Antrag der Regierungsparteien. Die Oppositionsanträge wurden leider allesamt vertagt. (Abg. Rädler: Waren nicht ausgereift!) – Es ist mir wichtig, dass die Öffentlichkeit weiß, dass es auch viele Initiativen der Opposition im Umweltausschuss gibt. (Beifall bei den Grünen.)

Unser Ansinnen im Umweltausschuss war es eigentlich, genau diesen Regierungs­antrag auch zu vertagen, und zwar wegen einer Vorgangsweise, die ich an sich sehr bedenklich finde. Ich werde darauf noch zurückkommen. – Jetzt aber zur Sache, zu diesem Antrag.

Um auf die Ausführungen meines Vorredners einzugehen: Ja, es wird mit dieser Regelung die Bahn der Straße gleichgestellt – nur leider in die verkehrte Richtung! Es geht eben darum, dass wir davor eine Ausnahmeregelung für die Straße hatten: Wenn ein Straßenprojekt genehmigt wurde und NachbarInnen oder eine Bürgerinitiative einen Einwand erhoben hat, Einspruch erhoben hat, hatte dieser Einspruch keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, man konnte bauen, ohne dass quasi das Rechts­verfahren, das Genehmigungsverfahren auch wirklich abgeschlossen war.

Aber fragen Sie die Bürgerinnen und Bürger: Kein Häuslbauer kann beginnen, sein Haus zu bauen, ohne dass alle Genehmigungen abgeschlossen sind! Wenn Einwände da sind, gibt es keinen Baubeginn. Warum soll das gerade für Infrastrukturprojekte so der Fall sein?

Unsere Kritik war auf diese Ausnahmeregelung bezogen. Wir wollten eine Gleich­stellung zwischen Bahn und Straße, aber eben in die andere Richtung. Das geht jetzt genau in die verkehrte Richtung, nämlich dass es zusätzlich auch bei Bahninfra­strukturprojekten diese Ausnahmeregelung gibt und gerade hier Umweltinteressen, NachbarInneninteressen ausgeschaltet werden. Und wenn Sie von Planungssicherheit und von Rechtssicherheit reden: Ja, aber ich denke, das muss für BürgerInnen und für die Umwelt genauso gelten wie für Infrastrukturbetriebe. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Das ist also eine Regelung, die in die völlig falsche Richtung geht. Zusätzlich wird mit dieser Regelung zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes jetzt auch noch verabsäumt, andere Defizite bei der BürgerInnenbeteiligung zu beseitigen. Es gibt ja auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Österreich, weil nämlich unser Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz für Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen keine ausreichende Beteiligungsmöglichkeit gewährleistet.

Das gilt für die Feststellungsverfahren, also dort, wo geprüft wird, ob es überhaupt ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gibt. Es geht darum, wer sich an einer Bürgerinitiative beteiligen kann: Sind das nur Personen mit Hauptwohnsitz, so wie es jetzt die Regelung ist, oder auch andere in einer Gemeinde wohnhafte Menschen? – Und dergleichen. Also all das wurde verabsäumt. Auch deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.

 


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