Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 91

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Wirkung, außer bei Bundesstraßen. Diese Ausnahme wurde in der letzten Novelle zum UVP-Gesetz trotz lauter Kritik aufgrund der Verschlechterung von Rechtsschutz und Umweltstandards, im dritten Abschnitt nämlich, beschlossen. Vergessen hat man aber damals anscheinend auf die Hochleistungsstrecken, was durch den vorliegenden Initiativantrag jetzt wieder repariert werden soll.

Einen kurzen Input habe ich noch, und zwar folgenden: Während dies bei uns heute zur Beschlussfassung ansteht, hat Deutschland diese Ausnahme für die Schiene aufgrund heftiger Kritik im Sommer 2013 bereits wieder aufgehoben. Wir machen jetzt also wahrscheinlich denselben Fehler.

Aber kommen wir zurück: Was bedeutet diese neue Regelung für Hochleis­tungs­strecken? – Bei Beschwerden gegen fehlerhafte oder defekte UVP-Bescheide für Schienen-Hochleistungsstrecken wie die Südbahn wird es nämlich zukünftig keine aufschiebende Wirkung mehr geben. Konkret heißt das – und das ist für mich das Dramatische –, es soll sofort unbeschränkt gebaut werden dürfen. Da ist, finde ich, dringender Handlungsbedarf gegeben.

Wir haben jetzt immer nur den Semmering-Basistunnel angesprochen, aber da geht es auch um ein paar andere Projekte. Ich nenne da den Brenner-Basistunnel, ich nenne zum Beispiel die Tauernbahn im Gasteinertal. Das muss man also schon auch ein bisschen nationaler sehen und sich hier nicht nur auf ein Projekt beziehen.

Sie haben es angesprochen, Frau Kollegin Brunner: Natürlich haben die Umwelt­anwälte aller Bundesländer auch uns geschrieben. Das ist ein ganz, ganz klares Zeichen, das sie dafür gesetzt haben, dass hier tatsächlich dringender Handlungs­bedarf besteht. Spätestens dann sollte man wirklich aufmerksam werden. (Beifall bei Team Stronach, Grünen und NEOS.)

Ich frage mich, warum all diese Einwände komplett ignoriert werden. Ich hoffe, ich werde im Laufe der Diskussion noch eine Antwort darauf bekommen.

Es gibt für uns noch sehr viel sachlichen Handlungsbedarf, weshalb wir eine Rück­verweisung an den Ausschuss unterstützen, um eine so wichtige und weitreichende Weichenstellung für das UVP-Verfahren im Bereich Bundesstraße und Schiene zu beschließen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


13.20.45

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Abgeordnete Weigerstorfer, beim Semmering-Basistunnel soll nicht weitergebaut werden, sondern es wird gebaut. Das muss ich auch dem Kollegen Weninger sagen. Er hat ja auf seine Landtags­vergangenheit hingewiesen, in der er anscheinend als Kämpfer für den Semmering-Basistunnel unterwegs war. Wenn ich mich recht erinnere, war das so.

Es war nicht das Bestreben des Landes Niederösterreich, diesen Tunnel zu verhin­dern, sondern es gab damals auch einen Bürgerprotest in einer gewissen Form und naturschutzbehördliche Bedenken, denen mit einer legistischen Änderung nachge­gangen werden musste. Daher kam es zu dieser Verzögerung.

Wenn nunmehr über das UVP-Verfahren durch eine Novellierung eine neue Form gefunden werden kann, um diesen Einsprüchen entgegenzutreten, dann betrifft das ja nicht nur den Semmering-Basistunnel. Wir wissen, dass es auch bei Eisenbahn­strecken so ist. Wir wissen, dass es bei vielen Verfahren eigentlich unglaublich ist, welcher Zeitaufwand für UVP-Verfahren nötig ist, nämlich eineinhalb bis zwei Jahre.


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