Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 104

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Ziel der vorliegenden Gesetzesvorlage ist jedenfalls, die aufschiebende Wirkung von Einsprüchen auf sechs Monate zu begrenzen. Ich kann Ihnen ein Beispiel bringen, wo das in einem wichtigen Straßenprojekt im Nordburgenland fatale Folgen gehabt hätte. Ich spreche von einer kleinräumigen, örtlichen Umfahrung der Gemeinde Schützen am Gebirge. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner.)

Vor zwölf Jahren, im Jahre 2001, haben bei einer Volksbefragung 90 Prozent der Menschen für eine kleinräumige Umfahrung votiert. Einige wenige haben Einsprüche vorgenommen. Stellen wir uns vor, diese hätte keine aufschiebende Wirkung von sechs Monaten gehabt! Was wäre gewesen? – Die Baustelle würde bis zum heutigen Tag unvollendet bleiben. 90 Prozent der Menschen haben sich für diese kleinräumige Umfahrung ausgesprochen. Schützen am Gebirge ist eine Gemeinde, durch die tagtäglich 16 000 Fahrzeuge auf der B 50 fahren. Wie es hier um die Lebensqualität der Menschen bestellt ist, das kann sich jeder ausmalen.

Ich denke, die vorliegende Novellierung des Umweltverträglichkeitsgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Noch dazu kommt es dadurch zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit ländlicher Regionen, da der öffentliche Verkehr aufgrund des zügigen und raschen Ausbaus der Schiene schneller und rascher durchgeführt werden kann. Das ergibt eine Win-win-Situation, vor allem für strukturschwächere Regionen in den Ländern. Und eines darf man auch nicht vergessen: Arbeitsplätze werden geschaffen. Die Wertschöpfung bleibt in der Region. – Ich danke für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


14.06.52

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt möchte ich noch einmal etwas sagen. Wenn ich mir die Debatte anhöre, dann muss ich sagen, das ist eine mehr als verlogene Debatte, die Sie hier führen. (Zwischenrufe und Unruhe im Saal.) Hier geht es schlicht und einfach darum, dass in laufende Verfahren eingegriffen werden soll. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) – Hören Sie zu, denn Sie waren das Beispiel dafür! Sie können nicht nur nicht sinnerfassend lesen, Sie können nicht einmal sinnerfassend zuhören. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Neubauer: Unvorstellbar!)

Hier geht es weder um den Semmering-Basistunnel, noch geht es um den Brenner-Basistunnel, hier geht es schlicht und einfach darum, dass in ein laufendes Verfahren eingegriffen (Beifall bei der FPÖ) und die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels ausgehebelt werden soll. Damit soll dieses gesamte UVP-Verfahren in Wirklichkeit ad absurdum geführt werden. (Zwischenruf bei der FPÖ. – Gegenruf der Abg. Mag. Brunner.) Das ist es, was wir hier kritisiert haben. Da geht es nicht um einzelne Projekte, auch wenn Sie das jetzt gerne so schön hier dargestellt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Weninger, ich habe schon im Ausschuss gefragt: Ist das eine Anlass­gesetzgebung? Es wäre ein Leichtes für Sie gewesen, Ja zu sagen, denn heute haben Sie es zugegeben. Der Minister hat genickt, als ich gesagt habe, es sei Absicht, dass es eben keine Regierungsvorlage ist, damit wir keine Begutachtungsfrist haben. – Ja, genau, das ist es. Genau das hätten Sie im Ausschuss sagen können (Abg. Weninger: Hab ich eh!), und dann hätten wir uns viele Teile dieser Debatte hier erspart.

Uns geht es einzig und allein darum, dass hier ein Rechtsmittel geschwächt und ausgehebelt wird. Genau darum ist es in dieser Debatte gegangen. Es ist schade, dass


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