Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 103

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am 19. Dezember 2013. Wissen Sie, wann der Antrag von den Kollegen Schultes und Weninger eingebracht worden ist? Wissen Sie es? – Ich sage es Ihnen, wenn Sie es nicht wissen (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: 17. Dezember! Hätten Sie aufge­passt, hätten Sie nicht den Oberlehrer spielen müssen!): Es war der 17. Dezember, das heißt, das war zwei Tage vorher. Und Sie sprechen hier von Anlassgesetz­gebung – das ist nicht in Ordnung, Frau Kollegin, was Sie hier gesagt haben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte Ihnen aber auch ein Beispiel für Anlassgesetzgebung geben. Das war ein Punkt, der sehr umstritten war, wo es viele Verfahren gegeben hat, viele, viele Jahre sind vergangen. Im Asylbereich – wir sprechen heute auch noch bei der Kurzdebatte darüber – dauerten die Verfahren bis zum 1. Juli 2008, bis zur Einsetzung des Asylgerichtshofes mehrere Jahre, und Sie waren in der Verantwortung. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ich war nicht in der Verantwortung, aber wurscht!) Viele Folgeanträge wurden eingebracht, es war kaum Rechtssicherheit vorhanden. Erst unter einem SPÖ-Bundeskanzler mit dem Koalitionspartner ÖVP ist es uns gelungen, dass wir mit der Einsetzung des Asylgerichtshofes alle Rückstände abgearbeitet haben, und zwar sehr rasch. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Was hat das jetzt mit dem Gesetz zu tun?) Darüber hinaus haben wir eine hohe Rechtssicherheit hervorgebracht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wollen aber nicht nur auf diesem Stand bleiben, sondern wollen uns auch verbes­sern und auch eine einheitliche Rechtsprechung in ganz Österreich herbeiführen. Deswegen wurde auch ein Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit dahin gehend aufge­wendet, um diese 100 unterschiedlichen Behörden, die in diesen Verfahren die Entscheidung getroffen haben, einheitlich unter alleinige Führung zu stellen. Das ist richtig so. Unserem Grundsatz einer effizienten und sparsamen Verwaltung sind wir nachgekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir sind natürlich als Bundesgesetzgeber hier verpflichtet, unsere Budgetmittel effizient und sparsam einzusetzen. Wir haben heute mit diesem Beschluss die Möglichkeit, mit dieser Abänderung im UVP-Gesetz eine Klarstellung herbeizuführen und eine Gleich­stellung der Schiene mit der Straße zu erreichen. Es ist, glaube ich, sehr wichtig, da Rechtssicherheit zu schaffen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Sie sollten es von Anfang an besser planen!) Wenn ein altes Verfahren in ein neues Verfahren über­geführt werden soll, ist es auch für die Betreiber sehr wichtig, eine klare Trennung der rechtlichen Zuständigkeiten zu haben. Wir haben das gemacht. Voraussetzung: Das Verfahren muss bereits vor Ende 2012 eingeleitet worden sein, ein ordentliches Rechtsmittel war bis Ende 2013 nicht zulässig, und dann, nur dann wird keine aufschiebende Wirkung gewährt. (Abg. Neubauer: Sie haben keine Ahnung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte stimmen Sie diesem Antrag zu! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


14.04.00

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Gegenwärtig diskutieren wir die Novellierung des Umwelt­verträglichkeitsgesetzes in Richtung Gleichstellung von Infrastrukturprojekten, nämlich Schiene und Straße. (Abg. Dr. Pirklhuber: Behübschung!) Wie ich aus den vorherigen Aussagen der Grünen vernommen habe, wäre es aus ihrer Sicht wünschenswert, dass es zu einer Novellierung in die entgegengesetzte Richtung kommt, was naturgemäß nicht meinen Intentionen, Herr Kollege, entspricht.

 


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