Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 107

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rechtlichen Verträgen bindet, nach innen hin aber einen Verfassungsbruch begeht. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, es wird wohl im Sinne von uns allen sein, besonders als Gesetzgeber, genau diese unbefriedigende Situation, die derzeit gegeben ist, näm­lich solche Prüfungen nur im Nachhinein stattfinden lassen zu können, auszuhebeln. In Zukunft soll ein neuer Artikel 140 b in unserer Bundesverfassung rechtlich dafür Sorge tragen, dass solche Prüfungen vorab stattfinden können. Wir haben in unserem Antrag vorgesehen, dass dieses Recht 20 Abgeordneten des Nationalrates, sieben Bundes­räten oder auch den Landesregierungen zustehen soll, die dann innerhalb von drei Monaten nach Einlangen der Regierungsvorlage hier im Parlament einen Antrag zur entsprechenden Überprüfung an den Verfassungsgerichtshof zu stellen haben.

Vorhin habe ich die werten Herrschaften Dr. Heinz Fischer, Dr. Holzinger und auch Kollegen Cap angeführt, ich möchte auch ein paar Zitate bringen. Ich möchte das nicht aus der Luft gegriffen so stehen lassen, sondern Ihnen schon in Erinnerung rufen, in welchem zeitlichen Rahmen das geschehen ist, nämlich rund um die Diskussion zu ESM und dergleichen. Das Folgende wurde von diesen Personen zu dieser Thematik gesagt.

Herr Dr. Heinz Fischer hat in seiner Rede beim Verfassungstag 2012 festgehalten – das ist auch auf der Homepage des Bundespräsidenten nachzulesen, ich zitiere wortwörtlich – :

„Ich habe daher schon mehrere Male zum Ausdruck gebracht, dass es zweckmäßig wäre, die Verfassung in Österreich in der Weise zu ändern, dass der Bundespräsident die Möglichkeit erhalten sollte, vor der Ratifizierung eines Staatsvertrages die Rechts-meinung bzw. eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes einzuholen.

Diese Anregung ist bisher auf keinen fruchtbaren Boden gefallen, aber nachdem sich auch der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes eindeutig in dieser Richtung geäußert hat, darf ich diese Anregung in aller Form wiederholen und den Gesetzgeber ersuchen, sich mit dieser Frage ernsthaft zu beschäftigen.“

Nun hat zwar der Herr Bundespräsident von einer anderen Art des Antragsstellers ebenso philosophiert, Tatsache ist aber, dass er das Konstrukt einer Vorabprüfung entsprechend geprüft und auch vom Gesetzgeber, somit von uns, eingefordert hat.

Selbiges gilt für den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, der in einer ORF-Pressestunde im September 2012 es grundsätzlich für zweckmäßig hält, dem Verfas­sungs­gerichtshof die Möglichkeit zu geben, bei Entscheidungen im EU-Kontext eine Vorabkontrolle zuzulassen.

Geschätzte Damen und Herren! Auch Kollege Cap, dieses Zitat sei mir noch kurz gestattet, hat festgehalten – nachzulesen auf der Homepage der Zeitung „Die Presse“, ich zitiere –:

„Wir glauben, dass es Sinn macht, bei so großen Beschlüssen, die völkerrechtliche Abkommen, EU-Verträge betreffen, bereits am Beginn zu überprüfen. Die Schäden – wenn es sich herausstellen sollte – danach, wären natürlich groß. Daher ist das ein kluger Vorschlag“. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, ich ersuche Sie alle, sich entsprechend sachlich mit unserem Vorschlag im zuständigen Ausschuss auseinanderzusetzen. Ich meine, unsere Verfassung und vor allem auch unsere Republik Österreich haben es sich verdient, dass wir verfassungskonforme Staatsverträge abschließen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.18

 


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