Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 106

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Und Folgendes, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sollten wir bei dieser Diskussion nicht vergessen: Bei jedem dieser Projekte geht es vor allem aber auch um Arbeits­plätze. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Pock, Weigerstorfer, Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen, den Gegenstand an den Umweltausschuss rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein ent-sprechen­des Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 42 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzent-wurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

14.12.47 3. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, und das Verfas­sungsgerichtshofgesetz 1953 – VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, geändert werden (79/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


14.13.17

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns in dieser ersten Lesung mit dem Antrag des Freiheitlichen Parlamentsklubs auseinandersetzen, eine Änderung im Sinne einer Ergänzung der österreichischen Bundesverfassung, um eine längst von Expertenseite eingeforderte Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungsgerichtshof zusammenzubringen und auch rechtlich möglich zu machen, dann ist es für mich eine Freude, diese auch zu begründen. Nach einigen medialen Meinungsbekundungen vonseiten des Bundespräsidenten, vonseiten des Präsidenten des Verfassungsge-richts­hofes bis hin zum ehemaligen Klubobmann der SPÖ kann ich sicher sein, dass hier sehr wohl eine Notwendigkeit gesehen wird.

Mit diesem Antrag des freiheitlichen Klubs soll es möglich sein, in Hinkunft Änderungen von Staatsverträgen, aber auch neue Staatsverträge, nicht erst im Nachhinein, nach einer gegebenen Ratifizierung, auf die Verfassungskonformität hin zu überprüfen. Natürlich sollte man in logischer Konsequenz eine solche Prüfung vorab stattfinden lassen, um zu verhindern, dass sich die Republik Österreich nach außen hin in völker-


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