Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 109

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zum Schluss gekommen, der Fiskalpakt ist verfassungswidrig, wäre Österreich völkerrechtlich aber aus diesem Vertrag nicht mehr herausgekommen.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass der Fiskalpakt nicht verfassungs-widrig ist, ist zu akzeptieren, aber die Frage wird sich immer wieder stellen. Das heißt, es gibt nur einen Weg, der uns aus diesem Rechtsschutzdilemma herausführt, und das ist diese Vorabprüfung. Wenn wir jetzt einen völkerrechtlichen Vertrag umsetzen, würden wir diesen entweder mit Zweidrittelmehrheit beschließen – und dann dürfte er ratifiziert werden – oder – wenn eine Mehrheit zu dem Schluss kommt, er sei einfach-gesetzlich umzusetzen – er würde einfachgesetzlich umgesetzt und ratifiziert werden, und dann würden wir in der Rechtsschutzfalle sitzen, denn dann gibt es keine Möglich­keit mehr, völkerrechtlich herauszukommen. Innerstaatlich wäre ein solcher Vertrag verfassungswidrig.

Daher glaube ich, dass wir ernsthaft in diese Debatte einsteigen können. Ob das 20 oder mehr Abgeordnete beantragen können, wer das Antragsrecht haben soll, all das kann man diskutieren, aber man muss sich diesem Problem ernsthaft stellen.

Es gibt keine Alternative zu einer Vorabprüfung. Und wenn es einmal die Meinung gibt – diese Meinung reicht vom Bundespräsidenten über die FPÖ bis zu den Grünen –, dass das eine sinnvolle Initiative ist, dann, glaube ich, ist es auch tatsächlich so.

In diesem Sinne sollte man sich dem ernstlich stellen, hier den notwendigen Schritt machen und die Vorabprüfung durch das Parlament ermöglichen, damit wir nicht in die Verfassungsfalle geraten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

14.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


14.23.24

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube auch, dass der Antrag in die richtige Richtung geht. Es ist –Kollege Steinhauser hat es gerade ausgeführt – ein wirkliches Problem, wenn wir hier nur die Möglichkeit einer Ex-post-Prüfung haben und am Schluss dann völkerrechtliche Verträge haben, die innerstaatlich verfassungswidrig sind, an die wir aber trotzdem gebunden sind.

Wir merken ja auch beim Vorabentscheidungsverfahren des EuGH – das läuft ein bisschen anders, und es sind die Gerichte, die dieses Vorabentscheidungsverfahren beantragen –, dass das wichtig und richtig ist, deswegen sollten wir uns auch hier einen Mechanismus überlegen. Sie haben ohnehin auch schon angesprochen, Kollege Darmann – die anderen haben es auch angesprochen –, wer aller danach gerufen hat: Bundespräsident, VfGH-Präsident, der ehemalige Klubobmann Cap, auch der Herr Bundeskanzler. Das heißt, es ist sehr wichtig, dass wir darüber reden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger.)

Ich glaube, wir müssen über die Verfasstheit reden, also eben auch hier die Diskus­sion, ob es wirklich 20 Abgeordnete sein sollen oder vielleicht ein Drittel, aber ich glaube, dazu ist im Ausschuss genügend Zeit.

Herr Kollege Darmann, Sie haben den Bundespräsidenten angesprochen: Ich glaube, wir sollten auch darüber diskutieren, ob die Bundesregierung oder der Bundes­präsident ebenfalls die Möglichkeit haben soll, solch ein Gutachten oder eine Ent­scheidung des VfGH einzuholen. Das wäre sicherlich sinnvoll, darüber könnten wir ohne Weiteres diskutieren.

 


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