Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 167

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gestern ein Interview im „profil“ gegeben und sehr interessante Dinge gesagt, die ich hier zitieren möchte.

Nowotny hat gesagt:

„Es muss klargestellt werden, dass die Republik für Haftungen und Schulden, die sie nicht mitbeschlossen hat, nicht geradesteht: eine klare No-Bail-out-Regelung. Damit weiß künftig der Käufer einer Anleihe, welches Risiko er eingeht.“ – Das sagt der Notenbankchef und neue Chef der Hypo-Taskforce.

Mit anderen Worten sagt er, man haftet nur dann nicht, wenn man ausdrücklich sagt, man haftet nicht. Das heißt, man haftet immer dann, wenn man nichts sagt. Das stellt sämtliche Grundsätze der Marktwirtschaft auf den Kopf. Das stellt sämtliche Grund­sätze des Zivilrechts auf den Kopf. – Und das vom neuen Chef der Hypo-Taskforce.

Nowotny sagte in diesem Interview auch – das ist der zweite Grund, warum eine Insolvenz nicht möglich wäre –, es gehe „um die finanzpolitische Reputation des Landes“.

Im selben Interview sagte Nowotny am Ende – ich zitiere –:

„Die Rating-Agenturen haben uns signalisiert, dass sie die Kosten für die Hypo als einmaligen Schritt betrachten und dies daher keinen negativen Effekt auf unser Rating hat.“

Das heißt, im selben Interview begründet Nowotny, dass eine Insolvenz nicht gehe, damit, weil unser finanzpolitischer Ruf auf dem Spiel stehe, und gleichzeitig sagt er, die Rating-Agenturen hätten das ohnehin schon längst verstanden und das werde unser Rating nicht beeinflussen. Da frage ich mich: Was jetzt, Herr Gouverneur Nowotny?

Nichtsdestotrotz, wir wollen nicht nur kritisieren. Wir wollen auch immer – das ist unser Selbstverständnis bei NEOS – konstruktive Lösungsvorschläge auf den Tisch legen.

Der Erste ist: Lassen wir das Insolvenzszenario am Tisch! Treten wir in Verhandlungen mit den Gläubigern!

Daher möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von Haircut- & Konvertierungsverhandlungen mit den Anleihegläubigern der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, vor Fällen einer Entscheidung über die weitere Vorgangsweise in Hinblick auf die Hypo-Alpe-Adria-Bank International AG mit den Inhabern der durch die Kärnt­ner Landeshaftung besicherten Anleihen in Verhandlungen zu treten. Dabei ist insbe­sondere auf einen Schuldenschnitt, verlängerte Laufzeiten der Schuldver­schreibungen und reduzierte Zinssätze hinzuwirken. Im Gegenzug kann eine Besiche­rung durch den Bund angeboten werden.“

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Die zweite Frage, die sich nach den Konsequenzen stellt, ist zum Beispiel dieser OeNB-Prüfbericht aus dem Jahr 2009, der sich unmittelbar vor der Notverstaatlichung


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