Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 168

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mit der Situation der Hypo beschäftigt hat. (Der Redner hält ein Exemplar des erwähnten Berichtes in die Höhe.)

Wenn man da hineinschaut, kommt man aus dem Staunen nicht heraus. Es sind zahlreiche Verletzungen des Bankwesengesetzes angeführt. Alles, was mit Kredit­vergabe, mit Kreditrisikomanagement, mit Kreditrisikosteuerung, also im Prinzip alles, was mit dem ureigensten Geschäft der Bank zu tun hat, wird kritisiert.

Zusammenfassend: massive strukturelle Defizite im operativen Management der Bank.

Da fragt man sich: Warum hat es keine Konsequenzen gegeben? Warum ist es auf dieser Grundlage, die unmittelbar vor der Notverstaatlichung erstellt wurde, überhaupt zur Notverstaatlichung gekommen? – Das sind viele ungeklärte Fragen. Daher ist natürlich auch ein Untersuchungsausschuss notwendig, dazu kommen wir noch. Aber es ist auch eine Stärkung des ureigensten Prüforganes dieses Nationalrates, dieses Parlaments, nämlich des Rechnungshofes notwendig.

Der Rechnungshof wurde durch die Mitarbeiterbeteiligung im Jahr 2005 als Prüforgan ausgeschaltet. Aus diesem Grund wollen wir den Rechnungshof stärken.

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen  betreffend Erweite­rungen der Gebarungskontrolle des Rechnungshofes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, so rasch wie möglich (verfassungs)ge­setz­liche Änderungen zu initiieren, die dem Rechnungshof die Möglichkeit geben, Unternehmungen zu prüfen, an denen der Bund allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern jedenfalls mit 25 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist, sowie die Ausdehnung der Prüfmöglichkeiten bei der Übernahme von Länder- und Gemeindehaftungen.“

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Das ist ganz, ganz wichtig, denn auch bei einer Beteiligung von 25 Prozent ist sehr viel öffentliches Geld im Spiel. Da muss der Rechnungshof Prüfkompetenz haben. Und der Rechnungshof muss auch Landeshaftungen prüfen können. Das ist in Deutschland möglich, bei uns in Österreich nach wie vor nicht.

Die dritte und letzte Frage nach den Konsequenzen betrifft die Ursache dieses Prob­lems Landes-Hypobank. – Es ist kein Zufall, dass das Problem eine Landes-Hypobank ist. Wir haben insgesamt bei allen Landes-Hypos 50 Milliarden € an Haftungen. Kein einziges Bundesland könnte die Haftungen für seine jeweilige Hypo tragen. Die Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden sind nicht vollständig. Sie geben nicht die finanzielle Lage der Länder wieder; das sage nicht ich, das sagt der Rechnungshof. Und die Länder wehren sich gegen die Transparenz eines modernen Rechnungswesens. Warum? – Weil die Kameralistik alles zudeckt.

Wir wollen daher – und damit komme ich schon zum Schluss – ein einheitliches, modernes und transparentes Rechnungswesen, und der Finanzminister hat gemäß Artikel 16 Finanz-Verfassungsgesetz die Möglichkeit, den Ländern ein solches vorzu­schreiben.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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