Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 221

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Die Mindeststeuer soll in den ersten fünf Kalenderjahren je 500 € betragen, in den darauffolgenden fünf Jahren je 1 000 €. Sollten während der zehnjährigen Gründungs­phase Gewinne erzielt werden, wäre aufgrund der zeitlich und betraglich unbeschränk­ten Vortragsfähigkeit von Verlusten und Anrechenbarkeit der bereits entrichteten Mindeststeuern auf die KöSt die Ertragssteuerbelastung dennoch gemildert.

Das heißt, die Mindest-KöSt ist, sofern sie die tatsächliche Jahres-Köperschaftsteuer­schuld übersteigt, wie eine Steuervorauszahlung zu behandeln und wird auf eine in den folgenden Jahren entstehende KöSt-Schuld angerechnet. Also reden wir hier von einer reinen Vorauszahlung, und eben diese Vorauszahlung ist für den Unternehmer kein verlorenes Geld. Deswegen werden wir von der ÖVP uns Ihrem Antrag nicht nähern, sind aber trotzdem gespannt auf die Diskussion im Finanzausschuss. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

20.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Kassegger. – Bitte.

 


20.11.58

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich greife meine zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt festge­stellte Selbstdiagnose der Bundesregierung, nämlich jene, dass Österreichs Wirtschaft in Fesseln liegt, im Rahmen der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt wieder auf. Die Abgeordneten Rossmann und Alm haben auch vorhin davon gesprochen, dass es selbstverständlich viele Fesseln gibt, die die Wirtschaft fesseln, ich möchte mich aber auf eine Fessel fokussieren, nämlich auf die unter diesem Tagesordnungspunkt Gegenständliche: auf den Entfall der Mindestkörperschaftsteuer.

Der Antrag des Abgeordneten Alm sieht den Entfall der Mindestkörperschaftsteuer per 31. Dezember 2014 vor. Auch dieser Antrag greift eine jahrelange wirtschaftspolitische Forderung der Freiheitlichen auf, und selbstverständlich werden wir diesem Antrag auch zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich verweise auch auf gleichlautende Entschließungsanträge des Abgeordneten Themessl und weiterer Abgeordneter etwa aus den Jahren 2008, 2009 et cetera.

Warum sind wir dieser Meinung? – Die umstrittene Mindestkörperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften verhindert die Eigenkapitalstärkung und stellt eine Belastung der bei Jungunternehmern ohnehin oft angespannten Liquiditätssituation dar. Sie ist tat­sächlich eine Fessel für Jungunternehmer. Das ist kein Nullsummenspiel. Gerade die Liquidität ist in den Anfangsjahren eines Unternehmens – und ich weiß, wovon ich spreche – eine problematische Kennzahl und Kenngröße. Liquiditätsengpässe kom­men immer wieder vor, und auch Verluste in den ersten Jahren kommen immer wieder vor. Die Jungunternehmer jetzt noch zusätzlich mit einer Mindestkörperschaftsteuer, die im Wesentlichen eine reine Liquiditätsbeschaffung der Regierung ist, also praktisch ein Kredit, den die Jungunternehmer vorzuleisten haben, zu belasten ist in dem Zusammenhang abzulehnen.

Mit der GmbH-light-Lösung wurde das Problem für Neugründungen etwas gemindert, indem man jetzt nicht mehr 1 750 €, sondern nur mehr 500 € zu berappen hat, aber für mich nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, dass ab dem fünften Jahr dann 1 000 € zu bezahlen sind. Das legt doch eher den Schluss nahe, dass dem keine wirtschafts­politische Steuerungsmotivation zugrunde liegt, sondern eher eine Geldbeschaffungs­motivation für das Budget.

Unsere Aufforderung wäre in diesem konkreten Fall: Machen Sie wenigstens hier Nägel mit Köpfen, setzen Sie wenigstens hier entschlossene Signale! Nutzen Sie die


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