Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 220

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Einen weiteren Vorschlag möchte ich noch wiederholen, den Matthias Strolz gestern eingebracht hat, den möchte ich kurz ausführen: Es geht um die Steuerfreiheit oder die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen. Diese wurde 1994 eingeführt, als 10 000 Schilling damals steuerfrei in Form von Anteilen ausgegeben werden konnten. Das wurde 2001 auf ungefähr 1 460 € verdoppelt. (Abg. Tamandl: Auch das steht im Regierungsprogramm! Nachlesen!) – Das steht im Regierungsprogramm. Matthias Strolz hat gestern einen Antrag eingebracht, das auf 3 000 € zu erhöhen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Dafür gestimmt haben neben uns das Team Stronach und die FPÖ, die da auch zuverlässige Partner in wirtschaftspolitischen Dingen sind. Wer nicht dafür gestimmt hat, das waren 99 Abgeordnete der Regierungs­parteien. Wir haben Sie getestet (Abg. Tamandl: Wir brauchen keinen Test von Ihnen!), und Sie haben diesen Test nicht bestanden. (Beifall bei den NEOS.)

20.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


20.08.12

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit 1. Juli 2013 haben wir die „GmbH light“ eingeführt, mit abgesenktem Mindeststammkapital auf 10 000 €.

Im Zuge der Diskussionen über das Abgabenänderungsgesetz haben die NEOS einen Antrag eingebracht, das Mindeststammkapital auf null Euro herabzusetzen.

Gestern haben wir für die „GmbH light“ die Mindest-KöSt festgelegt: in den ersten fünf Jahren 500 €, in den nächsten fünf Jahren 1 000 € und danach die üblichen 1 750 €.

Der heutige Antrag der NEOS ist etwas weiter gehend, nämlich: § 24 Abs. 4 entfällt mit 31.12.2014. Wenn man da reinschaut, sieht man, da geht es klarerweise nicht nur um die GmbH, sondern um alle unbeschränkt steuerpflichtigen inländischen und vergleich­baren ausländischen Körperschaften. Da geht es um die Mindest-KöSt, daran wird wahrscheinlich kein Unternehmen zugrunde gehen. Daher sehen wir momentan keinen Handlungsbedarf bei diesem Thema. Wir werden das im Ausschuss diskutieren, aber aus heutiger Sicht sehe ich dafür keine Notwendigkeit. Ich kann mir auch nicht vorstellen, hier zuzustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


20.10.01

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Alm hat in seiner Antragsbegründung sinngemäß gemeint, die Abschaffung der Mindest-KöSt sei ein wesentliches Signal an den Wirtschaftsstandort. – Herr Alm, ich glaube schon, dass wir wesentlich wichtigere Kriterien haben, die unseren Standort in Österreich entsprechend auszeichnen.

Aber zurück zur Mindest-KöSt. Diese Mindest-KöSt orientiert sich an der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder des Stammkapitals von Kapitalgesellschaften. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass die Entrichtung der Mindeststeuer nicht den Regelfall darstellen soll, weil sie ja nur dann zu entrichten ist, wenn die Körperschaft Verluste oder äußerst niedrige Gewinne erwirtschaftet.

Erleichterungen sollen nach dem Abgabenänderungsgesetz 2014 dennoch für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehen, die nach dem 30. Juni 2013 gegründet wurden. Für diese Gesellschaften ist ein steuerliches Gründungsprivileg in den ersten zehn Jahren nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht vorgesehen.


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