Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat unter Berücksichtigung des aktuellen Insolvenz-, Banken- und Gesellschaftsrechtes eine Gesetzesvorlage für ein den aktuellen Bedürfnissen entsprechendes Banken-Insolvenz- bzw. -sanierungsrecht vorzulegen. Darin sollen neben der Methodik zur Sanierung, Abwicklung und Liquidation von Kredit- und Finanzinstituten auch die Zuständigkeiten klar festgelegt werden.“
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Meine Damen und Herren, wir brauchen ein transparentes, vorhersehbares und damit ein mit Rechtssicherheit versehenes Insolvenzrecht für Finanzinstitute als ersten Schritt und für Gebietskörperschaften als zweiten Schritt. Wir sehen das als wichtigen und unabdingbaren Beitrag zur Vermeidung weiterer Fehlentscheidungen.
Natürlich könnten wir, wie wir in Österreich das immer machen, darauf warten, dass die EU mit einer Entscheidung daherkommt, und dann darauf reagieren. Wir könnten aber auch – das wäre vielleicht ein Novum, und wir stehen dafür bereit – diese Chance wahrnehmen, auf nationaler Ebene internationalen Weitblick zu beweisen, indem wir unsere eigene Gesetzgebungskompetenz aktivieren und einen Schritt setzen, der auch für andere Länder wegweisend sein könnte.
Die Zeit drängt, und wie wir wissen, stehen uns noch andere unvorhersehbare Herausforderungen bevor. Eine davon ist die Entwicklung bei der Österreichischen Volksbanken-AG, die heute auch schon erwähnt wurde. Eine weitere erwähnenswerte Herausforderung, die ich hier zum wiederholten Male nenne, ist, dass wir im Herbst einen Bankenstresstest vor uns haben; auf diesen sollten wir besser vorbereitet sein.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meine werten Kolleginnen und Kollegen, unseren Antrag zu unterstützen. – Hvala lepa! (Beifall bei den NEOS.)
12.44
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Mlinar eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einführung eines zeitgemäßen Banken-Insolvenz- bzw. -sanierungsrechts
eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG-NR zum Thema „Status quo Hypo Alpe-Adria-Bank International AG“
Seit den Vorgängen rund um die Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria Bank im Jahre 2009 wird über die Schaffung eines zeitgemäßen Bankeninsolvenzrecht diskutiert. Die neue gesetzliche Regelung soll ein Instrumentarium schaffen, das man für die professionelle Umsetzung einer geordneten Bankeninsolvenz benötigt. Ebenso sollen berücksichtigt werden: die Möglichkeit zur Neukapitalisierung einer Bank durch Konvertierung von Anleihen in Eigenkapital (Debt-Equity Swap), die Lastentragung institutioneller Gläubiger (Bail-In), die Definition von Kriterien für die Aufrechterhaltung der Banken-Konzession, die Rahmenbedingungen für die Etablierung einer Abwicklungsbank für notleidendende Portfolios und die Sicherstellung von einlagenbesicherten Kapital-
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