Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 157

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Höhe an politische Entscheidungsträger in Bundesangelegenheiten gab und ob diese dem Rechnungshof gesetzeskonform gemeldet wurden.

32. Aufklärung darüber, ob diese Vorgänge mit möglichen direkt oder indirekt in Aus­sicht gestellten oder tatsächlichen Leistungen der politischen Entscheidungsträger ver­bunden waren.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von sämtlichen Akten, Berichten, Protokollen, zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Verträ­gen, Steuerakten, E-mails und sonstigen Unterlagen der Bundesministerien für Finan­zen, für Inneres, für Justiz, für Wirtschaft, Familie und Jugend, des BKA, deren nach­gelagerter Dienststellen, der Österreichischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsichts­behörde, der Finanzprokuratur, der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, der FIMBAG, der "Task Force" Hypo Alpe Adria, der Organe (teil-)verstaatlichter Banken, der Statistik Austria, des Rechnungshofes, der Finanz- und Justizbehörden, der Geld­wäschestelle im Bundeskriminalamt betreffend den Untersuchungsgegenstand sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln und die politische Verantwortung prüfen.

Begründung

Die Fehlentwicklungen rund um die Hypo Alpe Adria sind seit vielen Jahren beispiellos und von der Schadenshöhe einzigartig in der Geschichte der 2. Republik. Letztlich braucht es nach bestmöglicher Schadensminimierung eine Klärung der politischen Ver­antwortung in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Ziel durch die Aufklärung eine ähnliche Entwicklung in Zukunft zu vermeiden.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57 Abs. 1 GOG beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten. Dem Erstredner kommt zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zu; Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung sollen jeweils 10 Minuten betragen.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Podgorschek. Redezeit: 10 Minu­ten. – Bitte.

 


16.55.41

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe die Aussagen des Herrn Staatssekretärs Danninger sehr wohl vernommen, dass Trans­parenz für ihn nicht nur ein Schlagwort ist, und ich hoffe, dass auch die Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen das so sehen und der Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses zustimmen werden. Ich glaube, wenn Sie nicht zustimmen, dann wird das die Bevölkerung nicht verstehen, denn Sie haben die Bodenhaftung mittler­weile wirklich völlig verloren. (Beifall bei der FPÖ.) Die Bevölkerung ist zu Recht darü­ber aufgebracht, dass wir diese Vorgänge der vergangenen mittlerweile 15 Jahre nicht aufklären wollen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite