Höhe an politische Entscheidungsträger in Bundesangelegenheiten gab und ob diese dem Rechnungshof gesetzeskonform gemeldet wurden.
32. Aufklärung darüber, ob diese Vorgänge mit möglichen direkt oder indirekt in Aussicht gestellten oder tatsächlichen Leistungen der politischen Entscheidungsträger verbunden waren.
Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von sämtlichen Akten, Berichten, Protokollen, zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Verträgen, Steuerakten, E-mails und sonstigen Unterlagen der Bundesministerien für Finanzen, für Inneres, für Justiz, für Wirtschaft, Familie und Jugend, des BKA, deren nachgelagerter Dienststellen, der Österreichischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Finanzprokuratur, der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, der FIMBAG, der "Task Force" Hypo Alpe Adria, der Organe (teil-)verstaatlichter Banken, der Statistik Austria, des Rechnungshofes, der Finanz- und Justizbehörden, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt betreffend den Untersuchungsgegenstand sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln und die politische Verantwortung prüfen.
Begründung
Die Fehlentwicklungen rund um die Hypo Alpe Adria sind seit vielen Jahren beispiellos und von der Schadenshöhe einzigartig in der Geschichte der 2. Republik. Letztlich braucht es nach bestmöglicher Schadensminimierung eine Klärung der politischen Verantwortung in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Ziel durch die Aufklärung eine ähnliche Entwicklung in Zukunft zu vermeiden.
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.
Im Sinne des § 57 Abs. 1 GOG beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten. Dem Erstredner kommt zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zu; Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung sollen jeweils 10 Minuten betragen.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Podgorschek. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.
16.55
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe die Aussagen des Herrn Staatssekretärs Danninger sehr wohl vernommen, dass Transparenz für ihn nicht nur ein Schlagwort ist, und ich hoffe, dass auch die Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen das so sehen und der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zustimmen werden. Ich glaube, wenn Sie nicht zustimmen, dann wird das die Bevölkerung nicht verstehen, denn Sie haben die Bodenhaftung mittlerweile wirklich völlig verloren. (Beifall bei der FPÖ.) Die Bevölkerung ist zu Recht darüber aufgebracht, dass wir diese Vorgänge der vergangenen mittlerweile 15 Jahre nicht aufklären wollen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite