Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 27

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Verfahren ohne Öffentlichkeit, ohne Überprüfbarkeit, von spezialisierten Anwälten von Konzernen durchgeführt, parallel zu unserer ordentlichen Gerichtsbarkeit. Da haben Sie aus meiner Sicht massiven Erklärungsbedarf: Ist das tatsächlich die österreichi­sche Position?

In Deutschland sieht das Ihr Kollege Gabriel mittlerweile komplett anders. Er sieht diese Sondergerichtsbarkeit als den Punkt, an dem Deutschland aussteigen bezie­hungsweise ein Veto einlegen sollte. Meine Frage an Sie heute ist: Wo stehen Sie? Wo stehen Sie in dieser Frage? (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte Ihnen die Passage aus dieser Unterlage noch vorlesen, falls Sie sie nicht kennen:

„Solche Bestimmungen sind standardmäßig Teil von Investitionsschutzabkommen einschließlich jener, die von Österreich mit anderen Staaten abgeschlossen wurden. Dementsprechend steht Österreich solchen Bestimmungen auch im TTIP positiv gegenüber.“

Hiezu hätten wir gerne eine Auskunft, und ich verlange von Ihnen auch, Ihre Position zu ändern, sollte das tatsächlich die Position des Bundeskanzlers und nicht nur jene des Außenministers sein. (Beifall bei den Grünen.)

9.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer einleitenden Stellungnahme hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


9.18.44

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Sehr verehrte Damen und Herren! Wie Frau Klubvorsitzende Eva Glawischnig richtig ausgeführt hat, hat Europa auch aus meiner Sicht in sozialen, aber insbesondere auch in Umweltfragen höhere Standards – und in einigen Bereichen sogar deutlich bessere und deutlich höhere Standards – als die Vereinigten Staaten.

Österreich kann sich auch innerhalb der Europäischen Union, wenn es um die Frage der Lebensmittel, wenn es um die Frage der Gentechnik, wenn es um andere wesentliche Fragen der Umweltpolitik geht, zu Recht darauf berufen, dass wir nicht in allen, aber in sehr wesentlichen und sehr vielen Bereichen die besseren Standards haben. Wenn man also über Wettbewerb auf gemeinsamen Märkten diskutiert, dann drängt sich tatsächlich sofort die Frage auf, ob ein verstärkter gemeinsamer Markt ausreichend Schutz für das bietet, was für uns so wesentliche Regeln für diesen gemeinsamen Markt sind. Es geht also nicht darum, zu leugnen, dass es einen gemeinsamen Markt gibt – in der Europäischen Union von 500 Millionen Menschen und in den Vereinigten Staaten von Amerika von 300 Millionen, also von insgesamt 800 Millionen Menschen –, denn das hieße ja die jetzt schon existierende tägliche Realität zu leugnen, die Frage ist nur: Was bewirkt ein Handelsabkommen darüber hinaus und benötigt man es überhaupt? (Abg. Pirklhuber: Das ist es!) Es stellt sich die Frage des gemeinsamen Marktes und der gegenseitigen Beeinflussung einfach im Regal, im Supermarkt oder im Einrichtungshaus.

Der Handel von Waren und Gütern zwischen den Ländern der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten hat ein Ausmaß von 2 Milliarden € am Tag. Also es ist ja nicht so, dass wir jetzt darüber zu befinden hätten, ob es diesen gemeinsamen Markt gibt (Zwischenruf der Abg. Schatz), die Frage ist: Gibt es Vorteile eines Handels­abkommens – eines möglichen Handelsabkommens – bei den jetzt existierenden Bedingungen, bei den auch aus unserer Sicht strengen umweltpolitischen und diesen sonstigen strengen Auflagen, die wir Österreicher vertreten? Kann es im Bereich von


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