Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 68

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Eine Absetzung kann vor Eingang in die Tagesordnung beschlossen werden und erfordert eine Zweidrittelmehrheit.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Absetzungsantrag betreffend den 18. Punkt der Tagesordnung.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Damit wird der Punkt 18 von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Nummerierung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte wird aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit nicht geändert.

11.42.32Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1063/J bis 1119/J

Zurückziehungen: 1090/J bis 1096/J

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates:

4/JPR und 5/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 393/AB bis 442/AB

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates):

3/ABPR

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 11 betreffend „gegen Raucherabzocke und Trafikanten-Sterben“, über­reicht vom Abgeordneten Peter Wurm

Bürgerinitiative Nr. 43 betreffend „Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Hypo Alpe Adria“

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005, samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (71 d.B.)

 


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