Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 82

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Wenn man dem die Kosten gegenüberstellt, dann weiß man, dass meistens Hunde aus der eigenen Zucht genommen werden. In Österreich gibt es nur drei Blindenführhunde­schulen, die Hunde ausbilden, und diese nehmen großteils die Hunde aus der eigenen Zucht; das heißt, es fallen hier keine Kosten an. Man hat nur die Tierarztkosten, die in dieser Zeit anfallen, und maximal die Kosten für eine sogenannte Partnerfamilie, weil sich der Blindenführhund in den ersten zwölf Monaten seines Lebens in einer Partnerfamilie befindet, wo er auf das soziale Umfeld eingestellt wird.

Ich behaupte hier, und ich habe das schon bei anderen Anträgen, die eingebracht wurden, gesagt: Diese Preise sind Betrug! Da wird massiver Betrug auf dem Rücken der sehbehinderten Menschen betrieben. Aber es bleibt nicht nur bei den Blinden­führhunden, es gibt auch Signalhunde, es gibt auch Servicehunde – da wird ja das­selbe verlangt. Auch da wird verlangt, dass bei der Ausbildung dieser Hunde ein Zuschuss gegeben wird, und auch die kosten zwischen 16 000 € und 25 000 €. Und die Ausbildung dauert auch nicht viel länger.

Es wird vonseiten des BMASK eine neue Verordnung kommen, und ich freue mich, dass es einen Entschließungsantrag aller Parteien gibt, den die Kollegin Belakowitsch einbringen wird und in dem festgehalten wird, dass es ein wichtiger Schritt ist, dass es jetzt zumindest einmal einen Zutritt für alle Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung geben wird. Denn auch das war in Österreich nicht der Fall. Ein Blinder hatte nicht das Recht, seinen Blindenführhund in ein Restaurant oder in irgendwelche Gebäude mitzunehmen. Dies konnte ihm vom Besitzer untersagt werden. Auch da haben wir einen ersten Schritt getan: Eine Verordnung des BMASK in Bezug auf Blindenführhunde, Service- und Signalhunde, mit der auch viele Schritte gesetzt werden, ist gerade in Ausarbeitung und wird in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen.

Ich denke, das ist der richtige Weg. Der Antrag, der vonseiten des Team Stronach in dieser Frage eingebracht wurde – und der abgeschrieben wurde von einer Altpartei, die es in diesem Haus nicht mehr gibt –, ist demzufolge nicht anzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


12.16.07

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Gratis-Zahnspange: Gratis, Wohltaten für alle – man fühlt sich in die siebziger Jahre zurückversetzt. Was die Bundesregierung hier vorlegt, ist eine Fehlleistung der Sonderklasse. Das Gesetz zur Gratis-Zahnspange ist zunächst einmal gar nicht in Begutachtung gegangen. Schnell muss alles gehen! Einwände sind sowieso irgendwo zwischen unerwünscht und unbeachtlich, aber vor lauter „schnell, schnell!“ haben dann SPÖ und ÖVP noch einen Abänderungsantrag zum eigenen Antrag in den Ausschuss nachschieben müssen, um Korrekturen vorzunehmen. Eine Fehlleistung also.

Und schon vor der Gesetzwerdung hat man das Wahlvolk über die bevorstehende Wohltat informiert und hat das laut verkündet – mit der Konsequenz, dass die Patienten teilweise mit der Behandlung zugewartet haben, weil sie hoffen, dass diese bald gratis sein wird. Die Folgen für die Patienten auf der einen Seite und die Folgen für die Leistungsanbieter auf der anderen Seite – für die Zahnlabors, die Zahnärzte und die Kieferorthopäden – kann man sich ausmalen, die brauche ich gar nicht im Detail auszuführen.

 


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