Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 81

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tagtäglich bewusst machen: Hier geht es um die Zukunft von Menschen, die extrem gefährdet sind. Die dicken Kinder sind die Diabetiker der Zukunft, sie erleiden Schlag­anfälle, sie werden frühzeitig krank. Sie haben das Leid zu ertragen, und die Volks­wirtschaft muss dafür aufkommen. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der meiner Überzeugung nach fehlt.

Daher sagen wir vom Team Stronach, wir wollen einen gesamtheitlichen Ansatz in der Gesundheitspolitik. Wir wollen ein neues, integratives Gesundheitssystem, das auch die Pflege mit einschließt, das alle Menschen, alle Patienten, alle Bürger in Österreich gleich behandelt, mit dem gleichen niederschwelligen Zugang für alle. Das ist unser Grundsatzziel. Mit Flickwerk-Reförmchen, wie sie leider Gottes diesmal wieder geplant sind, werden wir nicht unbedingt das erreichen, was für die Bürger dieses Landes sinnvoll ist.

Ich möchte noch ein Wort zur Forderung betreffend Blindenhunde verlieren: Ich finde es wirklich bedauerlich, dass in einem Staat, in dem die Sozialdemokratie federführend ist, den Blinden Blindenhunde verweigert werden, dass es da keine Zuschüsse geben soll. Das ist ein Schlag ins Gesicht von schwerbehinderten Menschen!

Wie man das rechtfertigt, darauf bin ich gespannt. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


12.12.01

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Lieber Kollege vom Team Stronach, gleich zur Korrektur: Den Blinden wird vonseiten des Staates ein Zuschuss zu den Blindenführhunden natürlich nicht verweigert, sondern es gibt ein Reglement dafür.

Grundsätzlich ist dieser Antrag, der gestellt wurde, ja ein sozialer Antrag, aber es gibt Bedenken, ihn so auszuführen, wie es in diesem Antrag drinnen steht, denn Hunde sind keine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation – in keinem einzigen Land in Europa. Es gibt zwar gesetzliche Verankerungen in Deutschland und in der Schweiz, aber in Deutschland haben aufgrund der gesetzlichen Maßnahmen nur ein bis 2 Pro­zent der Blinden und stark Sehbehinderten einen Blindenführhund. Und in der Schweiz sieht es so aus, dass laut der Heilbehelfsverordnung nur Berufstätige diesen Blinden­führ­hund zugestanden bekommen, aber da auch nur mit einer sogenannten Miet­verein­barung, die gesetzlich festgelegt ist.

Da ist Österreich mit der Zuweisung von Mitteln für die Blindenführhunde bedeutend besser, denn in Österreich gibt es vonseiten des BMASK Mittel für Blindenführhunde für in Ausbildung stehende Personen, für Personen, die im Berufsleben stehen, und auch für Pensionistinnen und Pensionisten. Pro Jahr gibt es für etwa zehn Hunde einen Zuschuss vonseiten des BMASK.

Aber, meine Damen und Herren, das Problem liegt nicht bei der Bezuschussung durch den Staat, sondern das Problem liegt ganz woanders. Ein solcher von den Blinden­führhundeschulen ausgebildeter Blindenführhund kostet zwischen 33 000 € und 40 000 €! Das ist eine gewaltige Summe, wenn man feststellt, dass die Ausbildung solch eines Blindenführhundes nur sechs bis acht Monate dauert. Das heißt, die Ausbildung dauert sechs bis acht Monate, und pro Tag kann man – und ich bin Spezialist, ich habe selbst Hunde ausgebildet und bilde noch immer welche aus – mit diesen Hunden nur maximal zwei Stunden arbeiten. Das heißt, man kann pro Tag mit einem Hund nur zwei Stunden arbeiten, die Ausbildung dauert sechs bis acht Monate, und dann verlangt ein solcher Ausbildner zwischen 33 000 € und 40 000 €.

 


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