Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 86

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Wir werden diesen Antrag ablehnen, da die Finanzierung, wie schon ausgeführt worden ist, wenn es sich um Arbeitsbereiche handelt, durch das Bundessozialamt erfolgt. Im anderen Bereich, in der Freizeit, wenn jemand nicht beschäftigt ist, gibt es zugebenermaßen Finanzierungslücken, und das sollte bei der Hilfsmittelversorgung neu geregelt werden, wie es vom Sozialminister vorgesehen ist und sich in Ausar­beitung befindet.

Wir werden aber heute einen anderen Antrag mit einbringen und diesem zustimmen, der auf einer Initiative des Dritten Nationalratspräsidenten Hofer basiert, nämlich dass Blindenführhunde und andere Hunde, Assistenzhunde für behinderte Menschen, zu den verschiedensten öffentlichen Bereichen Zugang haben sollen, also zum Beispiel im Supermarkt oder in Schulen oder auch im Parlament; da gibt es Handlungsbedarf. Ich begrüße diese Initiative sehr, und wir unterstützen das auch.

Ich möchte noch etwas zur Sprache bringen, nämlich die österreichische Bundes­verfassung. Das scheint zunächst ein Themenwechsel zu sein, ist es aber nicht, denn Tierschutz steht in der Bundesverfassung, aber nicht die Menschenwürde. Armin Thurnher hat ein Buch mit dem Titel „Republik ohne Würde“ geschrieben. In Deutsch­land ist die unantastbare Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz geregelt, in Österreich steht sie nicht explizit in der Bundesverfassung.

Menschenwürde ist die Grundlage aller Menschenrechte. Deshalb – das werden Sie noch öfter von mir hören – bin ich im Übrigen der Meinung, dass die Menschenwürde in der österreichischen Bundesverfassung verankert werden sollte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Pilz.)

12.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.33.23

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte gleich bei meinem Vorredner anschließen, und zwar was die Initiative meines Partei­kollegen, unseres Dritten Präsidenten Norbert Hofer betrifft. Es ist ihm gelungen, eine Sechs-Parteien-Einigung zu erzielen, und ich möchte daher gleich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Mag. Jarmer, Ing. Dietrich, Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zutritt für Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mitgeführt werden dürfen, sofern kein unmittelbares Gesundheits- oder Sicherheits­risiko dadurch entsteht.“

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Ich glaube, dass mit dieser Initiative sehr, sehr vielen Menschen wirklich geholfen wird. Es gibt in Österreich ungefähr 120 registrierte Blindenhunde, wobei auch gesagt wer-


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