Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 95

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gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit (79 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 102/A(E) der Abgeord­neten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzept „Gesundheit“ (80 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 170/A(E) der Abgeord­neten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Strukturen für Österreich – Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und umfas­sende Gesundheitsreform“ (81 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 9 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.58.43

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt eine ganze Reihe von Anträgen, und ich werde das Pferd sozusagen ein bisschen von hinten aufzäumen.

Zunächst zum Antrag des Teams Stronach betreffend die Zusammenlegung der Sozial­versicherungsträger.

Das ist eine uralte freiheitliche Forderung, selbstverständlich werden wir dem unsere Zustimmung geben. Es ist mir eigentlich überhaupt nicht klar, warum sich die Regie­rungsparteien seit Jahren darauf versteifen, dass keine Zusammenlegung kommen soll. Wir haben ein Mehr-Klassen-System in unserem Gesundheitswesen. Je nachdem, wo man versichert ist, werden die Leistungen in irgendeiner Art und Weise an die Patienten weitergegeben. Es gibt nicht einmal eine Harmonisierung zwischen den einzelnen Kassen, und das ist einfach nicht einzusehen, denn es steht der Bevöl­kerung meines Erachtens vom Bodensee bis zum Neusiedler See dieselbe Leistung zu. Das müsste in der Zwischenzeit eigentlich auch bei den Regierungsparteien angekommen sein. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Zu den beiden Anträgen betreffend die gesetzliche Begrenzung der zulässigen Arbeits­zeit auf maximal 25 Stunden, die wir an den Sozialausschuss verweisen, möchte ich nur einen ganz kurzen Hinweis geben, nämlich dass die EU in der Zwischenzeit überlegt, Österreich zu klagen. Also ich hoffe, dass wir das im nächsten Sozialaus­schuss auch wirklich positiv werden erledigen können. Wir werden dann natürlich Gelegenheit haben, darüber zu reden.

Nun zur Regierungsvorlage, dem sogenannten EU-Patientenmobilitätsgesetz. Meine Damen und Herren, es wird Sie vielleicht wenig verwundern, aber wir werden dieser Gesetzesmaterie in keinem Fall unsere Zustimmung geben. Wir schaffen es in Österreich nicht einmal, dass wir die Patienten mobil zwischen Niederösterreich und Wien hin- und herschieben können. Da gibt es eklatante Probleme. Das kennen vor allem Menschen, die im Wiener Umland wohnen, die müssen irgendwohin geführt werden, in Krankenhäuser mitten in Niederösterreich, und haben elendslange Anfahrts-


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