Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 101

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behalt für GesundheitspsychologInnen und damit verbunden zu einer Einschränkung der Tätigkeitsbereiche der Lebens- und SozialberaterInnen und in Teilbereichen auch der Unternehmensberatung, da diese auch im Bereich der gesundheitsfördernden Arbeitsorganisation (Burnout-Prävention etc.) tätig sind, führen.

Um Rechtssicherheit für die Lebens- und SozialberaterInnen und Unternehmens­beraterInnen herzustellen, ist in § 6 eine Bestimmung aufzunehmen, die bereits im alten Psychologengesetz zur Abgrenzung enthalten war, weiters sind auch in § 13 Anpas­sungen vorzunehmen.

Aufgrund der Bestimmung des §50 Abs 5 Psychologengesetz 2013 treten auch die geänderten §§ 6 Abs 5 und 13 Abs. 4 gemeinsam mit dem Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/213, am 1.7. 2014 in Kraft.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


13.12.31

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Frau Abgeordnete Mückstein, ich muss mich heute zum zweiten Mal mit Ihren Ausführungen beschäftigen, denn Sie ent­wickeln sich immer mehr zur gesundheitspolitischen Geisterfahrerin. Von Mal zu Mal fordern Sie Sachen, die Sie zuerst völlig abgelehnt haben – so beim Psychologen­gesetz, wo Sie vor einem Jahr ganz etwas anderes gefordert haben. Aber ich nehme das zur Kenntnis. Wir liefern die Klarstellung: Wir wollten in den Beruf des Gesund­heitsberaters gar nicht eingreifen, und es wird klargestellt – für alle, die Angst haben –, dass es letztendlich auch um Qualität geht, um die Qualität der Beratung.

Zu den Anträgen betreffend Begrenzung der Arbeitszeit auf nicht mehr als 25 Stunden: Ich hoffe, es kommt nicht dazu, dass uns die EU verurteilt oder vors Gericht zerrt. Die Medizin hat sich geändert. Früher, vor 30 Jahren, hat man vielleicht 72 Stunden-Dienste gehabt. Jetzt hat sich die Arbeit so verdichtet, dass eigentlich jemand, der auf einer Unfallchirurgie 25 Stunden arbeitet, wenn er den letzten Patienten operiert, laut Studien in einem Zustand ist, wie wenn Sie mit 0,8 Promille Auto fahren. (Abg. Karlsböck: Gejammert ist immer worden!) Kein Mensch will von einem übermüdeten Arzt operiert werden.

Bedenken Sie – die Medizin ist weiblich –, was wir da den Frauen antun. Es ist weltweit so, dass die Arbeitszeiten heruntergehen. Amerika hat die Arbeitszeiten herunter­gesetzt. Warum? – Weil wir ganz genau wissen, wir haben nichts davon, wenn wir übermüdete Ärzte ins Burnout treiben. Es ist leider so, dass die Burnout-Rate bei Ärzten und Krankenschwestern doppelt so hoch ist wie im Durchschnitt der Bevölke­rung. Und bedenken Sie noch eines: Sollte einmal im Spital ein Fehler passieren, aus welchem Grund auch immer, ist es für den betreffenden Arzt eine Katastrophe – und meistens ein Karrierestopp –, aber natürlich auch für den Patienten. Patient können wir jederzeit werden, und deshalb ist das, so schwierig es auch für manche Träger umzusetzen ist, eine wichtige Sache.

Zum Thema Zusammenlegung wird dann Kollege Franz sprechen. Ich habe es ihm schon gesagt, dass es in meinen Augen einfach naiv ist, zu glauben, dass sich, wenn man die Krankenversicherungsträger zusammenlegt, die Kosten auf null reduzieren. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Vielleicht haben wir eine Leistungsevaluierung!) Das ist absolut naiv und eigentlich deiner Intelligenz eher abträglich. Was man erzeugt, ist eine neue Zentralbürokratie, und Bürokratien neigen dazu, dass sie konkurrenz­feindlich und eigentlich sehr schwerfällig sind. Das wundert mich. Wenn man ins Ausland schaut, hat Deutschland von über 1 000 Krankenversicherungen jetzt auf


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