Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 104

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Zur zweifach beantragten Reduktion der Ärztearbeitszeit auf 25 Stunden am Stück: Das ist ja nur ein Teil der Geschichte. Der andere Teil der Sache ist die Wochen­arbeitszeit von 72 Stunden, die wir in Österreich noch zulassen. Das zeigt an sich schon, wie eigenartig die österreichische Gesetzgebung ist. Für einen Bürotiger wie mich gilt eine Wochenarbeitszeitgrenze von 50 Stunden, aber bei Ärzten, die für Leib und Leben verantwortlich sind, lassen wir 72 Stunden in der Woche zu. Das hat keine Logik.

Wir dürfen diese beantragte 25-Stunden-Grenze nicht isoliert betrachten. Man muss sich auch einmal in die Ärzte hineinversetzen und sich fragen, was die für einen Wochenablauf haben. Hat nicht auch ein Arzt einmal ein Anrecht auf ein Wochenende? Wenn wir nämlich die Arbeitszeiten der Ärzte so zerlegen, dass die immer nur 25 Stun­den am Stück arbeiten, dann müssten sie einfach öfter kommen, damit die Arbeiten bewältigt werden – denn die Ärzte können wir jetzt nicht zahlenmäßig multiplizieren –, und damit bleiben keine längeren Freizeitphasen und – jetzt betone ich – Erholungs­phasen für die Ärzte übrig. Die werden nur noch ganz selten ein ganzes Wochenende für sich haben. Insbesondere in kleinen Spitälern mit kleinen Abteilungen wird es ein Riesenproblem geben, wenn es in die Urlaubsphase hinein geht. Da wünsche ich denen viel Spaß, die das planen und verantworten müssen.

Das führt zum nächsten wesentlichen Faktor: Warum machen eigentlich die jungen Ärzte gerne mehrere Dienste pro Monat? – Das ist notwendig, um zu einem anstän­digen Monatsbezug zu kommen. Wie sieht die Bezahlung aus, wenn wir die Reform einfach durchführen? – Weniger Arbeitszeit, weniger Nachtdienste, weniger Wochen­enden bedeuten, je nach Bundesland unterschiedlich, weniger Überstunden, weniger Zulagen, weniger Geld. Jetzt, wo wir über einen Mangel an Jungärzten diskutieren, auch noch gehaltsschmälernde Maßnahmen zu beschließen, das halten wir für falsch.

Wir müssen also die Vergütung mit regeln. Und da wird es spannend, denn für die Vergütung sind über weite Strecken die Bundesländer zuständig, der Bund für die Arbeitszeit. Das ist ein grandioses Stück der österreichischen Spielart des Föde­ralismus.

Wir haben in Österreich – das weiß man auch – im OECD-Vergleich ausreichend Ärzte. In der Relation pro 1 000 Einwohner liegen wir sogar an der dritten Stelle. Sie sind nur nicht in den Spitälern. Dort haben wir nicht genug. Das liegt unter anderem daran, dass die Arbeit in den Spitälern zu wenig attraktiv ist. Darüber müsste man nachdenken. Was geschieht in der Ärzteausbildung? Wie läuft sie ab? Wie strukturiert und durchdacht ist sie? Welche Tätigkeiten machen die Ärzte, welche die Pfleger? Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Patientenmengen zu lenken, nämlich zu den niedergelassenen Ärzten statt in die Spitäler? Das ist alles nicht erst seit heute bekannt, so wie die EU-Arbeitszeitrichtlinie auch nicht erst seit heute bekannt ist. Die Regierung hat ihre gesundheitspolitischen Prioritäten gesetzt, und statt um die Ärzte kümmert sie sich um die Gratis-Zahnspange. (Beifall bei den NEOS.)

13.25


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.

 


13.25.08

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Wo er recht hat, hat er recht, der Vorredner. Lassen Sie mich kurz ein paar Bemerkungen machen zu den vorigen Statements zu diesem Tagesordnungspunkt.

Ich möchte mich auch zu diesen Arbeitszeitgesetzen äußern. Wir haben als Frei­heitliche schon lange Zeit darauf hingearbeitet, dass die Arbeitszeiten in den Kranken-


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