Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 182

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Wenn ich die Begründung des Herrn Bundeskanzlers hernehme, warum man die Hypo Alpe-Adria nicht in Konkurs gehen lassen kann, dann war das Erste: Weil man Kärnten nicht in Konkurs gehen lassen kann! Es war ein Landesthema, das auf Ihrer Seite in Wirklichkeit als Begründung dafür herhalten musste, warum eine Insolvenz nicht möglich ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen noch sagen – da hat Herr Kollege Hable sehr recht gehabt –: Wenn Sie als Begründung dafür, dass es keine Insolvenz geben darf, den Grund hernehmen, weil man dann keine Wohnbeihilfe mehr auszahlen könnte oder Ähnliches, dann muss ich Sie fragen: Haben Sie die Insolvenzordnung, die Exekutionsordnungen des Gesetzgebers des letzten Jahrhunderts wirklich ganz verschlafen? Dieses Instrument ist ja so weit entwickelt worden, dass sogar jeder ganz normale Betrieb fortgeführt werden kann. Auch bei der Alpine konnte jede Baustelle sehr rasch weitergeführt werden.

Wenn Sie mir jetzt sagen, das geht bei Gebietskörperschaften nicht, dann muss ich Sie fragen: Warum soll das bei Gebietskörperschaften nicht gehen? Bei jedem Betrieb geht es. Bei der Alpine geht es. Bei Ihnen würde es genauso gehen! (Beifall beim Team Stronach.)

Das, meine Damen und Herren, ist reine Angstmacherei. Wenn man nach dem österreichischen Recht einen Großbetrieb weiterführen kann, dann ist es nach österreichischem Recht mit Sicherheit auch möglich, eine Gebietskörperschaft fortzu-führen, wenn Sie dies halt auf die Gebietskörperschaften erweitern. Also so unfähig wird auch der Gesetzgeber nicht sein. Da können Sie ruhig ein bisschen etwas machen.

Wir haben inzwischen ausgezeichnete Masseverwalter in diesem Land, die sehr rasch reagieren. Die werden auch solche Dinge machen können. Also: Das ist nicht der wirkliche Grund, dass dann die Wohnbeihilfe nicht ausgezahlt werden könnte, meine Damen und Herren!

In der österreichischen Geschichte war es natürlich immer wieder so, dass man, sagen wir einmal, schwache Regierungen gehabt hat. Das Erste, was ich gelernt habe, betraf Rudolf I., der von den Kurfürsten gewählt worden ist – heute sagt man Landesfürsten – und dann eigentlich überraschend stark gewesen ist. Er hat aber nicht nur politisch eine Einigung herbeigeführt, sondern er hat auch das im Interregnum verlorene Reichsvermögen wieder zurückgeholt. Das hat man die sogenannte Revindikations­politik genannt. Rei vindicatio: die Eigentumsklage aus dem Römischen Recht. Und wenn ich jetzt höre, dass sich der Finanzminister von Kärnten die 500 Millionen €, die man sich im Namen der Haftungsprovision genommen hat, zurückholen möchte, dann kann ich nur sagen: Ich wünsche dieser Regierung im 21. Jahrhundert eine erfolg­reiche Revindikationspolitik der neuen Art. Alles Gute! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


17.00.06

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Es gab große Aufregung über die Aussage von Matthias Strolz, es gäbe eine strukturelle Korruption. Ich möchte Sie da an Folgendes erinnern, und es wurde auch schon hier erwähnt: Im Rechnungshof­bericht steht unter anderem drinnen, dass es im Bereich der Familienleistungen


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