Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 238

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lebenslangen Haftstrafen ohne Bewährung für junge Menschen. Es gibt Elfjährige, die zu lebenslang ohne Bewährung verurteilt und hinter Gittern sind.

Deshalb wollen wir die USA auffordern, die Kinderrechtskonvention – wie sehr, sehr viele Länder auch – zu unterzeichnen. Es sind dies nur mehr drei Länder, die das nicht getan haben. In der Kinderrechtskonvention ist klar und deutlich enthalten, dass so lange Haftstrafen in keiner Weise akzeptabel sind in der heutigen Zeit.

Zwei weitere Punkte darf ich in aller Kürze erwähnen: Saudi-Arabien – schlimme Zustände, furchtbare Zustände. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, bilateral, aber im Rahmen der EU darauf hinzuwirken, dass endlich internationale Menschen­rechtsstandards eingehalten werden und faire Gerichtsverfahren stattfinden.

Der letzte Punkt: Korea. Meine Damen und Herren, erst vor wenigen Wochen hat die UNO-Kommission den Bericht über Nordkorea vorgestellt. Alle Befürchtungen sind übertroffen worden. Die Kommission kommt zum folgenden Schluss: „Die Menschen­rechts­verletzungen sind von einer Schwere, einem Ausmaß und einer Art, die in der heutigen Welt keinen Vergleich kennt ()“ Es wird vorgeschlagen, dass der Internatio­nale Strafgerichtshof gegen den Diktator und seinen Clan tätig wird.

Unser Antrag, der im Ausschuss von allen mitgetragen wurde, unterstützt dies mit aller Deutlichkeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.03.55

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsi­dent! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist bei der Debatte um die Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien einmal festzuhalten, dass das Team Stronach lieber von Volksgruppen als von Minderheiten spricht. (Abg. Podgorschek: Was ist der Unterschied, bitte?) – Der Begriff „Minderheit“ wird nämlich sehr oft in den Nahbereich der Minderwertigkeit gerückt, daher ist so eine Bezeichnung unserer Meinung nach in dieser Diskussion nicht zielführend. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wie sehen die Fakten aus? In Slowenien leben derzeit circa 2 000 Altösterreicher mit deutscher Muttersprache. Selbstverständlich sprechen wir uns für den Erhalt und die Förderung dieser deutschsprachigen, sprich österreichischen Volksgruppe aus. Aus historischer Sicht besteht jedenfalls keine Diskussion darüber, dass diese Volksgruppe eine autochthone ist, wie man so schön sagt.

Zur Erinnerung: Vor dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie lebten in der Untersteiermark 74 000 Österreicher. Alle Städte und viele Märkte be­ruhen auf deutschen Gründungen und wurden jahrhundertelang überwiegend von deutschen Untersteirern bewohnt. Laut einer Volkszählung aus dem Jahr 1910 war zum Beispiel Marburg zu 84 Prozent von Deutschen bevölkert. Wir sind uns also einig, wenn wir sagen, dass keine Diskussion darüber besteht, dass diese Volksgruppe als einheimische Bevölkerungsgruppe in Slowenien angesehen wird.

Warum dieser deutschsprachigen Volksgruppe aber immer noch die rechtliche Aner­kennung in Slowenien verwehrt wird, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, zumal die ungarische und die italienische Volksgruppe anerkannt sind. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Das ist eine Frage, die ich mir stelle.

Gerade in Zeiten eines gemeinsamen Europas, das auch in diesem Hohen Haus so oft angepriesen wird, im Sinne eines friedenserhaltenden Zusammenschlusses ist es


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite