Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 256

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Diplomatie, während der Weg der FPÖ eher auf einen Kraftakt abzielt. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Wir wissen auch, die deutschsprachigen Minderheiten in Slowenien werden nicht in Bezug auf deren Menschenrechte diskriminiert, sondern es geht um Sonderrechte, wie bereits ausführlich berichtet.

Nutzen wir deshalb die Möglichkeit, dass wir auch heute im Plenum hier einen ein­stimmigen Beschluss fassen, was den Antrag der Regierungsparteien betrifft, damit sich die Bundesregierung und letztendlich auch unser Herr Außenminister in weiterer Folge bei diesen Gesprächen positiv für das gemeinsame Ziel einsetzen können.  Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.11.19

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nach der UN-Konvention für Menschenrechte hat jeder das Recht auf Leben, und auch in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union heißt es im Artikel 2, dass jede Person das Recht auf Leben hat und niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf.

Das Recht auf Leben ist unbestritten das wichtigste Grundrecht eines jeden Menschen, das es zu schützen gilt. Dennoch gibt es Staaten wie Saudi-Arabien oder auch Ägypten, die das nicht tun, wie wir gehört haben. Die Europäische Union ist eine Werte­gemeinschaft, in der das Recht auf Leben viel zählt. Und wenn wir in den betroffenen Ländern, denn es betrifft nicht nur Saudi-Arabien, etwas bewirken wollen, müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern in der Europäischen Union für die Abschaffung der Todesstrafe auftreten. Österreich tut das. Das Außenministerium verfolgt die Lage vor Ort und setzt sich bilateral und innerhalb der Europäischen Union seit Jahren für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

Ich möchte auch festhalten, dass der Nationalrat mit der Entschließung vom 6. Juli 2011 bereits aktiv wurde und sich darin für die aktive Mitwirkung Österreichs bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen hat.

Saudi-Arabien ist aber nicht als einziges Land im Mittelpunkt, wenn es um Men­schenrechtsverletzungen geht. Wir haben im Ausschuss auch die Problematik der lebenslangen Haftstrafen für unter 18-Jährige in den USA diskutiert. Es gibt die Kinderrechtskonvention die regelt, dass Straftaten, die von Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen wurden, nicht mit der Todesstrafe oder einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden dürfen. Es muss die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung geben.

Einige Länder haben diese Konvention nicht einmal in diesem Punkt ratifiziert. Eines dieser Länder sind die USA. Österreich und die EU haben bereits in der Vergangenheit gegenüber den USA, aber auch gegenüber Somalia und Südsudan wiederholt die Forderung erhoben, die Kinderrechtskonvention zu ratifizieren. Gerade Kindern, Jugendlichen, Menschen unter 18 Jahren muss die Möglichkeit auf eine zweite Chance eingeräumt werden.

Oft bringt es allerdings nichts, mit dem erhobenen Zeigefinger herumzulaufen, denn dann erntet man nur erhobene Fäuste. Deshalb müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen, und wir tun das in der Europäischen Union, die, wie gesagt, eine Wertegemeinschaft ist. Mit der Charta der Grundrechte zeigen wir das nach außen, aber wir leben es auch nach innen. Wenn wir die Menschenrechtssituation in anderen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite