Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 273

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„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf einer Novelle des ORF-Gesetzes zuzuleiten, der vorsieht, dass das Social Media Verbot in § 4f Abs.2 Z 25 fällt.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Brosz hat sich ein weiteres Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.59.01

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Ich will nur in aller Kürze zu diesem Antrag des Kollegen Alm Stellung nehmen und erklären, dass wir diesem Antrag – so wie umgekehrt – von der inhaltlichen Intention her zustimmen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das genau der Grund dafür war, warum wir das ORF-Gesetz in der letzten Novellierung nicht mitgetragen haben: weil in einer Nacht- und Nebelaktion dieses Online-Verbot und diese Beschränkungen hineinge­kom­men sind.

Ich möchte aber festhalten, dass die endgültige Formulierung des Antrages sicher noch zu erarbeiten ist, weil sich die Ziffer 25, wie es da genannt ist, auf eigene Netz­werke bezieht, die der ORF selbst betreiben würde. Dieses Verbot kann meiner Meinung nach so bleiben, was nicht bleiben kann sind die Beschränkungen in den Foren-Diskussionen: die Frage, wie man auf Facebook unterwegs sein kann, die Frage, dass überhaupt Online-Auftritte für einen öffentlich-rechtlichen Sender im 21. Jahr­hundert möglich sein müssten.

Wir teilen also die Intention, obwohl der Antrag sicher noch von der Formulierung her verbessert werden muss. Aber hier muss endlich etwas geschehen, denn diese Beschränkungen können in dieser Form nicht bestehen bleiben. (Beifall bei den Grünen.)

21.59

21.59.30

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Zum Tagesordnungspunkt 19 liegt ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Mag. Darmann vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird, in 73 der Beilagen, an den Verfassungs­aus­schuss rückzuverweisen.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird, in 73 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor: gesamt­ändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen,


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