Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 283

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Fahrtkosten müssen dezidiert ausgewiesen werden. (Abg. Lugar: Argumente! Argu­mente wollen wir hören!) Der Rechnungsbetrag muss nachgewiesenermaßen mittels Banküberweisung auf das Bankkonto des Rechnungsstellers einbezahlt werden.

Die Maßnahmen werden außerdem nur dann gefördert, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums gesetzt werden, nämlich nach dem 30. Juni 2014 und vor dem 31. Dezember 2015.

Wie hoch sind die Summen, die zur Verfügung stehen? – Für das bis Ende des nächsten Jahres befristete Fördermodell stehen insgesamt 30 Millionen € zur Verfü­gung; 10 Millionen für das heurige Jahr, 20 Millionen für das nächste Jahr.

Pro Jahr beträgt die höchstmögliche Fördersumme pro Förderwerber 600 €, wobei ein Mindestrechnungsbetrag von 200 € vorgelegt werden muss.

Was bringt das an Mehreinnahmen? – Durch die Tatsache, dass sich Handwerker­leistungen vermehrt in den legalen Bereich verlagern, bringt das Mehreinnahmen bei den Mehrwertsteuern, gegebenenfalls bei den Gewinnsteuern und Lohnsteuern, wovon auch Länder und Gemeinden profitieren würden.

Im Hinblick auf die positiven Effekte, nämlich Belebung der Konjunktur und Eindäm­mung der Schwarzarbeit, werden wir diesem Gesetz die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


22.36.08

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe gleich zu Beginn folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, DDr. Fuchs und weiterer Abgeordneter betreffend steuer­liche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzu­legen, die die steuerliche Absetzbarkeit bestimmter haushaltsnaher Dienstleistun­gen (wie beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigung, Reparaturen am Haus oder in der Wohnung, Handwerksarbeiten usw.) als Werbungskosten mit einer jährlichen Ober­grenze pro Person sicherstellt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, diese Vorgangsweise wird in Finnland seit Jahren gelebt und ist unheimlich erfolgreich. Ein ähnliches Beispiel, ähnlich von Erfolg gekrönt, gibt es in Luxemburg.

Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag. Er ist, Herr Kollege Haubner, ein Paradebeispiel dafür, wie man eine gute Idee wirklich zu einem Nichts umgestalten kann. Sie haben erwähnt, dass die jährliche Wertschöpfung im ersten Jahr 17 Millionen ausmacht und im zweiten Jahr 38 Millionen. – Na super, ist okay.

 


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