Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 285

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Neben den Forderungen nach Erhalt der „GmbH light“ sowie nach Beibehaltung der Möglichkeit, im Rahmen des Gewinnfreibetrages auch Wertpapiere ankaufen zu können, beschloss das Präsidium des Wirtschafsbundes am 22.01.2014, dass der von der Wirtschaft lang geforderte „Handwerkerbonus“ (steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen) kommen müsse.

Von der Umsetzung dieser Forderungen machte der Wirtschaftsbund laut Salzburger Nachrichten auch die Zustimmung zum Abgabenänderungsgesetz 2014 abhängig. Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleis­tungen beschlossen werden soll, findet zwar die Zustimmung der beiden Regierungs­parteien, von einer sinnvollen Lösung ist es aber weit entfernt. Der nur auf 1 ½ Jahre angelegte Handwerkerbonus ist mit einem Vergütungsvolumen von zehn Mio. Euro für 2014 bzw. 20 Mio. Euro für 2015 viel zu niedrig; der Verwaltungsaufwand liegt höchst­wahrscheinlich über der Fördersumme und zudem ist der Handwerkerbonus nicht geeignet, die Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Anstelle dieser Alibiaktion der Bundesregierung fordern die unterfertigten Abgeord­neten nicht zuletzt im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Bekämpfung der Schwarzarbeit, die in Österreich ein Volumen von rund 20 Mrd Euro im Jahr ausmacht, einmal mehr die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen, wie zum Beispiel Gartenarbeiten, Reinigung, Reparaturen am Haus, Handwerksarbeiten, etc. Die Steuerabsetzbarkeit sollte mit einer Obergrenze von 3.000 Euro pro Person im gemeinsamen Haushalt und Jahr gedeckelt sein. Die Initialkosten für diese Maßnahme betragen für die öffentliche Hand zunächst 260 Mio. Euro. In einem Zeitraum von rund fünf Jahren sinken diese Kosten aufgrund der Gesamtrentabilität aus sinkenden Aus­gaben für Sozialleistungen, Steuermehreinnahmen und Mehrleistungen für die Sozial­versicherungen gegen Null.

Die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen würde einen Anreiz geben, diese mittels offizieller Beschäftigung zu gewährleisten. In Finnland sind Aus­gaben beispielsweise für Reinigungskräfte oder Haushilfen von der Steuer absetzbar – und somit deutlich günstiger. Dadurch entstanden von der Einführung im Jahr 2003 bis 2006 rund 8.000 permanente Arbeitsplätze zu marktgerechten Bedingungen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die steuerliche Absetzbarkeit bestimmter haushaltsnaher Dienstleistun­gen (wie beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigung, Reparaturen am Haus oder in der Wohnung, Handwerksarbeiten usw.) als Werbungskosten mit einer jährlichen Obergrenze pro Person sicherstellt.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmel­bauer. – Bitte.

 


22.40.01

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der Handwerker­bonus ist sicherlich kein Allheilmittel, wenn es um das Thema Schwarzarbeit und um


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