Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 26

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„Wie werden Sie der Tatsache entgegenwirken, dass im Jahr 2012 nur 0,5 Prozent der Postler und 3,9 Prozent der Eisenbahner bis zum gesetzlichen Pensionsalter gearbei­tet haben?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Sie wissen, dass von der jeweiligen Eigentümervertretung dieser beiden Einrichtungen, die Sie jetzt genannt haben, entsprechende Anweisungen da sind, dass das Pensions­alter entsprechend angehoben werden muss – Punkt eins.

Punkt zwei: Sie wissen, glaube ich, auch, dass das Ganze Vergangenheit ist. Wir leben ganz einfach in einer Übergangswelt, denn sowohl für die Post als auch für die Eisen­bahn gilt seit vielen Jahren das ASVG als Basis der Pensionen. Es gibt noch „Aus­laufteile“. Wir haben noch Altpragmatisierte bei der Post, Altpragmatisierte bei der Te­lekom, bei der Eisenbahn, so wie auch beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden, aber es ist seit vielen, vielen Jahren niemand mehr neu in dieses System dazugekom­men. Demzufolge befinden wir uns auf dem Weg, dass irgendwann 2024, 2025, 2026 das ASVG für alle gilt.

Deshalb kann ich sagen: Ja, die Übergangswelt ist so, dass es da oder dort immer noch Schwierigkeiten gibt, aber dieser Sektor – und das muss man auch dazusagen – kennt unter anderem keine Invaliditätspension, sondern nur dienstfähig oder nicht dienstfähig. Und wenn man dort mit 52 Jahren nicht mehr dienstfähig ist, aus welchen Gründen auch immer, dann ist man quasi sofort in dieser Pensionsstatistik drin, wäh­rend im ASVG zumindest in der Zwischenzeile Invaliditätspension drinsteht und man erst dann in die Statistik kommt.

Langer Rede kurzer Sinn: Man muss – und darum kann ich nur ersuchen – immer alles vergleichen. Es gibt, wie gesagt, weder bei der Post noch bei der Eisenbahn, auch nicht bei der Telekom den Begriff der Invaliditätspension.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Können Sie also ausschließen, dass es auch in Zukunft weiterhin privilegierte Berufsgruppen geben wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich kann es nur noch einmal sagen: Seit 1996 gilt für alle Diensteintritte bei den ÖBB, bei der Post, bei der Telekom das ASVG als Basis der Pension – seit 1996! Jene, die davor eingetreten sind, haben teilweise noch – nicht alle – das alte Regime, quasi das alte Beamtenpensionsrecht, aber seit 1996 haben alle nur noch das ASVG. Und alles, was da jetzt dazwischen stattfindet, gehört zum Übergang. Es ist so, ob wir das jetzt wollen oder nicht, und diese Übergangsphase wird, wie gesagt, noch einige Zeit dau­ern. Aber das Ende dieser Phase ist absehbar, denn alle, die seit 1996 dort angefan­gen haben, sind nach dem ASVG versichert.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Bundesminister! ÖBB-Mitar­beiter mit Nachtschicht und Schwerstarbeit – das sind die Mitarbeiter des ausführen­den Betriebsdienstes, also Lockführer, Zugbegleiter, Fahrdienstleiter, Personen im Ver­schub und so weiter – sind gegenüber den Mitarbeitern im Verwaltungsbereich durch ein Urteil des VfGH, das jüngst erging, bedeutend schlechter gestellt. Durch den höhe-


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