Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 27

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ren Pensionsbeitrag und die geltende Pensionsregelung sind sie wesentlich schlechter gestellt als beispielsweise ASVG-Nachtschicht-Schwerarbeiter.

Besonders schmerzlich für diese Mitarbeiter ist, dass es zu diesem Urteil ein Inter­ventionsschreiben des SPÖ-Vorsitzenden und Bundeskanzlers Faymann gab, dass das präjudiziert hat.

Daher meine konkrete Frage: Was werden Sie konkret tun, um diese Benachteiligung im Bereich der Nachtschicht und Schwerarbeit innerhalb der ÖBB gegenüber dem Verwaltungssektor auszugleichen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Erstens würde ich Sie bitten und ersuchen, ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers, das er im Zuge eines Verfassungsgerichtshofs-Erhebungsverfahrens schreiben muss­te, dort zu lassen, wo es hingehört. Das ist Punkt eins.

Punkt zwei: Sie wissen, dass wir uns sehr wohl bemühen, auch bei den ÖBB Dinge in Richtung Nachtschicht-Schwerarbeit entsprechend weiterzuentwickeln, weil natürlich auch vereinbart war, dass wir dieses Urteil abwarten, um dann zu sehen, wie sich die weitere Zukunft entwickelt. Demzufolge gibt es hier entsprechende Gespräche: Kann man für Berufsgruppen seitens der ÖBB, die noch nicht in der Nachtschicht-Schwer­arbeit drin sind – denn wir haben ja auch die ASVG-Versicherten in diesem Segment drin –, etwas tun oder nicht? Darüber gibt es Gespräche.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 6. Anfrage, das ist die des Herrn Klubobmannes Dr. Strolz. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, Sie haben schon gesagt, seit 1996 sind sämtliche Pensionen in ASVG-Logik umgestellt.

Dennoch die Frage:

24/M

„Was spricht dagegen, alle bestehenden Pensionsregime“ – rascher – „in ein einziges zu überführen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich glaube, jetzt müssen wir ein bisschen in die Tiefe der österreichischen Verfassung einsteigen.

Wir haben eine Umstellung in diesen Bereichen seit 1996. Jene, die schon vorher da­bei waren, haben einen komplett anderen Dienstvertrag mit einer komplett anderen Lo­gik, haben keine Abfertigungsansprüche, nur ein kleines Beispiel. Demzufolge müssten Sie für 20 000 – mehr sind es ja nicht mehr – alles komplett aufrollen. Ich würde Sie wirklich bitten – Entschuldigung, dass ich das jetzt so sage –, sich einmal nur kurz hin­zusetzen und nachzurechnen, was das alles kostet, was das heißt, was das bedeutet. Wo mache ich den Strich, wo höre ich auf? Sage ich dem 45-Jährigen: Du, jetzt ändern wir nachträglich alles bei dir!? – Mit den Sonderpensionen haben wir ohnehin ein The­ma, wo all das relativ komplex ist.

Wir befinden uns in einer Übergangsphase, und diese Übergangsphase müssen wir durchstehen. Und wir haben ja, was ich zuerst nicht gesagt habe, bei den in dieser Übergangsphase befindlichen Menschen schon durch die Einführung der Pensionssi-


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