Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 58

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Schritt, und ich verstehe, offen gesagt, nicht, dass gerade die grüne Parlamentsfraktion diesen Antrag nicht mittragen kann. Ich finde das wirklich schade! (Beifall bei der SPÖ.)

11.06


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


11.06.29

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Der ist gerade nicht im Saal. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Eigentlich wollte ich wie Herr Kollege Loacker auf Ihren Antrag, Herr Kollege Kickl, betreffend die Min­destsicherungsregelung nach dem Herkunftsprinzip gar nicht eingehen, aber nachdem Sie mich aus dem Ausschuss zitiert haben, nämlich dass ich diesen Antrag als „jen­seitig“ bezeichnet habe, möchte ich hier erklären, was das heißt.

Das heißt nämlich in letzter Konsequenz – der Minister hat es schon ganz schön ge­sagt, und auch Sie sollten es klar und deutlich hier sagen –: Sie wollen raus aus der Europäischen Union!, denn dieser Antrag widerspricht allen Grundrechten, jedem Gleich­heitsgrundsatz und sogar der österreichischen Verfassung. Ich werde Ihnen das auch gerne erklären. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Immer wenn wir etwas ändern wollen, wollen wir Ihrer Meinung nach raus aus der EU! Das ist ein Blödsinn! Solch ein Schmarren!)

Das ist überhaupt kein Schmarren, denn in Ihrem Antrag steht drinnen, dass Men­schen, die in Österreich leben, in Österreich arbeiten und in das österreichische Sozial­system eingezahlt haben und bei uns ihren Lebensmittelpunkt haben, künftig, wenn sie Anspruch auf Mindestsicherung haben, eine unterschiedliche Mindestsicherung be­kommen sollen. (Abg. Kickl: Sie wissen aber schon, dass die Mindestsicherung keine Versicherungsleistung ist!) Das heißt ganz konkret: Jemand aus der Schweiz, der hier lebt, bekommt viel Mindestsicherung, und jemand aus Rumänien, der hier lebt und ar­beitet, bekommt wenig Mindestsicherung. (Abg. Kickl: Ahnungslos! Die Mindestsiche­rung ist keine Versicherungsleistung!)

Ich bin nicht ahnungslos! Genau das steht in Ihrem Antrag drinnen. (Abg. Kickl: Nein!) Das heißt, Sie würden Menschen einfach ungleich behandeln, die ins österreichische Sozialsystem einzahlen und hier ihre Lebenserhaltungskosten haben. (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Die Mindestsicherung ist keine Versicherungsleistung! Das kann man doch verstehen!) – Ich habe das ganz gut verstanden, und alle anderen im Aus­schuss auch! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Merken Sie nicht, dass das mit ei­ner Versicherung nichts zu tun hat! Das ist lächerlich!) Reden Sie Klartext und sagen Sie, dass Sie raus aus der Europäischen Union wollen! Reden Sie einfach Klartext! (Abg. Kickl: Die Mindestsicherung ist eine Leistung aus der Sozialhilfe! Das hat über­haupt nichts mit der Versicherung zu tun!) Gut. Passt. Danke.

Ich möchte jetzt eigentlich zu einem Antrag reden, den ich noch einbringen werde, nämlich in Bezug auf Ihren Antrag, der schon im Ausschuss war und dem wir zuge­stimmt haben. Er betrifft die Invaliditätspension und das Rehabilitationsgeld.

Wir haben diesem Antrag im Ausschuss zugestimmt, weil uns ein Punkt nicht bewusst war: dass durch diese Übergangsregelung einige Menschen, die noch weiterhin Reha­bilitationsgeld beziehen werden, weil sie quasi in die Zwischenphase hineinfallen – es geht immerhin, soweit wir es uns ausgerechnet haben, um 1 500 Personen –, weitaus schlechter aussteigen werden, als man gedacht hat.

Es wurde uns folgender Fall bekannt, und zwar hat uns ein Betroffener geschrieben: Er ist 25 Jahre alt, ist behindert, lebt zu Hause bei seinen Eltern, bekommt aber keine


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