Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 59

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Ausgleichszulage, weil beide Elternteile entsprechend viel verdienen. Er hat bisher ei­ne Invaliditätspension im Ausmaß von 400 € bekommen. Nach dem Auslaufen der In­validitätspension hätte er 857 € bekommen. Aber nach dem Modell, das Sie in Ihrem Antrag eingebracht haben, würde er weiterhin nur 446 € bekommen. Also die Men­schen, die da darunterfallen, deren Invaliditätspension niedriger war als das Rehabili­tationsgeld, werden jetzt wesentlich schlechter aussteigen.

Da geht es um 1 500 Menschen in Österreich. Da geht es um keinen großen Betrag, nämlich für heuer um 5 Millionen € und für nächstes Jahr um geschätzte 3 Millionen €. Aber es geht um sehr, sehr viel Geld für Menschen, denen es sehr schlecht geht und die tatsächlich am Existenzminimum leben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein, von dem ich hoffe, dass Sie ihn unterstützen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 260/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Dienstleis­tungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichts (60 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 4 wird in Ziffer 2a nach dem Klammerausdruck „(§ 262)“ die Zeichenfolge „,jedenfalls aber in der Höhe der Ausgleichszulage (§ 293 Abs.1)“ eingefügt.

*****

Damit wäre gewährleistet, dass niemand schlechter aussteigen kann als zuvor und die Ausgleichszulage quasi gültig ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.11


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schwentner eingebrachte Ab­änderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde zum Bericht des So­zialausschusses über den Antrag 260/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsge­setz, das Dienstleistungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichts (60 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 260/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Dienstleis-


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