Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 72

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Wenn Betriebe eine bestimmte Anzahl an MitarbeiterInnen haben, dann brauchen sie auch ein Pendant, eine Person mit Behinderung, die dafür angestellt wird. Und wenn ein Betrieb diesen Ausgleich nicht durchführen kann, dann bedeutet das, er kann sich quasi mit Hilfe einer Ausgleichstaxe freikaufen. Der Betrag ist nicht sehr hoch, es sind zirka 240 € bis in etwa 300 €. Und das ist der Punkt, der für mich wirklich schlimm ist, denn der Staat Österreich kauft sich im öffentlichen Bereich wirklich frei, er erfüllt nicht die Einstellungsquote. Und das ist für mich ein Zustand, der nicht erträglich ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Und das ist der Grund, weshalb ich jetzt einen Antrag stelle, denn der Staat sollte in dieser Sache Vorbildwirkung haben. Man kann nicht von der Privatwirtschaft verlan­gen, dass sie diese Quote erfüllt, und im eigenen, im staatlichen Bereich erfüllt man die Quote nicht und da ist es nicht von Bedeutung.

Unser Sozialminister hat eine Aussendung gemacht und hat gemeint, es wäre alles in Ordnung und es liege nichts im Argen. Da bin ich zur Gänze anderer Meinung. Wenn wir uns die Arbeitslosenzahlen ansehen – arbeitslose Menschen mit Behinderungen –, so haben wir eine doppelte Anzahl an arbeitslosen Menschen. Das heißt, wenn wir die jetzige nochmalige Erhöhung betrachten, um wie viele Menschen mit Behinderungen mehr in Arbeitslosigkeit geraten sind, so haben wir jetzt einen Wert des Fünffachen.

Es gab eine parlamentarische Anfrage und wir haben uns 2011 und den Vergleich zu 2012 angesehen: Wie sieht es denn im öffentlichen Bereich mit dem Freikaufen aus? – Und da möchte ich gerne ein paar Zahlen erwähnen: Es gibt 1 500 Menschen mit Be­hinderung, die im öffentlichen Bereich, im Bereich der Wirtschaftskammer keine Anstel­lung finden. Für 1 500 Menschen bezahlt die Wirtschaftskammer Österreich eine Aus­gleichstaxe. Das heißt, wir haben die verschiedensten Landesstellen der Wirtschafts­kammer Österreich, und wir wissen, dass diese sich freikaufen.

Ich kann mir vorstellen, dass meine KollegInnen, die nach mir noch sprechen werden, davon ausgehen werden und erwähnen werden, dass alles sehr positiv sei und dass Österreichs Arbeitslosenquote eher gering ist. Trotzdem, aus meiner Sicht muss – und das richte ich jetzt an Sie, Herr Sozialminister – gerade der öffentliche Bereich mit gu­tem Beispiel vorangehen. Wir brauchen Maßnahmen, wir brauchen dringendst Maß­nahmen, um der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen entgegenzuwirken. Und noch einmal sei da die wichtige Vorbildwirkung des Staates erwähnt. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.54


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. – Bitte.

 


11.54.24

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möch­te eine Zahl nicht so im Raum stehen lassen, wie sie Frau Kollegin Jarmer jetzt ge­nannt hat, nämlich dass der Bund seine Einstellungspflicht nicht erfülle. Das ist nicht die Wahrheit, Frau Kollegin Jarmer. Der Bund erfüllt seine Einstellungspflicht seit dem Jahre 2007. Ich denke, das wissen auch Sie, und es ist nicht redlich, wenn ich das so sagen darf, dass man hier vom Rednerpult aus eine falsche Zahl in den Raum stellt.

Natürlich ist, Frau Kollegin Jarmer – und das wissen Sie genauso gut wie ich –, die Be­schäftigung von Menschen mit Behinderung eine ganz, ganz große Herausforderung. Ich bin überzeugt davon, dass es für die betroffenen Menschen von ganz großer Be­deutung ist, dass sie Arbeit finden. Das steigert den Selbstwert. Davon bin ich wirklich überzeugt. Bezahlte Erwerbsarbeit ist aus meiner Sicht der Schlüssel für ein selbstbe­stimmtes Leben, und sie ist auch die beste Möglichkeit im Kampf gegen die Armut. Da


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