Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 101

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Nun möchte ich unseren vorliegenden Antrag, der zur Abstimmung kommt, noch um einen Entschließungsantrag ergänzen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehrfa­che Sozialversicherungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vor­zulegen, mit der sichergestellt wird, dass aufgrund von verschiedenen Erwerbstätig­keitsverhältnissen nicht an mehrere Sozialversicherungsträger Sozialversicherungsbei­träge zu leisten sind. Dabei sollen die Sozialversicherungsbeiträge, die aufgrund des gesamten Einkommens aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit zu leisten sind, dem Sozialversicherungsträger zugeordnet werden, in dem der überwiegende Teil des sozialversicherungspflichtigen Einkommens anfällt.“

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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehrfa­che Sozialversicherungen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11 betreffend den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 37/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungs­träger (69 d.B.)

Die wirtschaftlichen Abläufe, in denen wir arbeiten, werden immer komplexer und vor allem individueller. Gleiches gilt für die Beschäftigungsverhältnisse, die damit verbun­den sind. Die Zahl jener, die nicht ausschließlich selbstständig bzw. unselbstständig beschäftigt sind, steigt zunehmend. Die Politik hat es bisher aber nicht geschafft, auf diese Entwicklungen einzugehen. Aus diesem Grund wird dieser Personenkreis im So­zialversicherungsrecht stetig mehrfach belastet.

Liegt nämlich tatsächlich eine unselbstständige und zusätzlich noch eine selbstständi­ge Tätigkeit vor, so müssen an die jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger ge­trennt Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Ein Zusammenlegen der Sozialver­sicherungsträger würde dieses Problem lösen, da dadurch nur noch das Gesamtein­kommen des/der Erwerbstätigen, egal ob aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit, für einen einzigen Sozialversicherungsträger relevant wäre.

Die Regierungsparteien scheinen zeigen allerdings kein Interesse, diesen wichtigen Schritt zu gehen und die Sozialversicherungsträger zusammenzulegen. Dennoch ist es unumgänglich, diese ungerechte Ungleichbehandlung der oben beschriebenen Erwerbs-


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