gibt sich auch, weil Lkw-Unfälle mit zu den schwersten Unfällen auf Autobahnen zählen. Bei fast bei allen Unfällen mit Lkws gibt es Tote oder Schwerverletzte.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat sich im letzten Jahr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Es hat gezeigt, dass sich besonders auf drei- und vierspurigen Autobahnen Unfälle mit Lkws häufen. Noch eines ist mir wichtig, sehr geehrte Damen und Herren, hier festzuhalten: 80 Prozent der Unfälle mit Personenschaden passieren unter Beteiligung von Schwerfahrzeugen und ereignen sich vor allem auf dem linken Fahrstreifen.
Ein weiterer Fakt ist sicher auch die relativ lange Dauer von Überholvorgängen von Schwerfahrzeugen, eben auf dem linken Fahrstreifen. Aber auch die Ungeduld unter den übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern kann wiederum zu unfallträchtigen Situationen führen. Deshalb ist die Empfehlung der Expertinnen und Experten klar und eindeutig. Sie empfehlen die Einführung eines Fahrverbots für alle Lkws über 7,5 Tonnen auf der linken Fahrspur auf allen drei- und vierspurigen Autobahnen. Auf zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen ergeben sich keine Änderungen.
Eine ähnliche Regelung gibt es schon in vielen Nachbarländern Österreichs, in Deutschland, in der Schweiz, in Italien. Die Erfahrungen sind dort sehr positiv. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist die Verflüssigung des Verkehrs. Alle Jahre im Winter ist es leider so, dass Autobahnen durch hängengebliebene Lkws komplett blockiert werden. Mit dem neuen Gesetz, glaube ich, ist sichergestellt, dass zumindest eine Fahrspur frei bleiben wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Fahrverbot für Lkws über 7,5 Tonnen auf der linken Spur aller drei- und vierspurigen Autobahnen leistet, wie ich meine, einen wesentlichen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit auf unseren Autobahnen. Damit ist auch ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung unseres gemeinsam formulierten Ziels, die Zahl der Verkehrstoten in Zukunft auf null zu senken, gemacht worden. Wir sind diesem Ziel um einiges nähergekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gahr.)
13.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun kommt Herr Abgeordneter Ottenschläger zu Wort. – Bitte.
13.37
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bedanke mich für die konstruktive Diskussion, die wir zu diesem Thema schon im Verkehrsausschuss geführt haben. Ich kann mich kurz fassen. Einiges hat der Kollege Heinzl schon gesagt. Ich glaube, es besteht hier sehr breiter Konsens – Konsens darüber, dass wir hier einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Es wurde auch schon erwähnt, dass es zahlreiche positive Erfahrungen aus den Nachbarländern gibt.
Ich möchte noch erwähnen, dass es hiebei um circa ein Drittel der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich geht, das heißt um circa 740 Kilometer. Das ist also nicht unwesentlich, und ich denke, dass wir nach dieser Beschlussfassung sehr schnell auch an die Information für den betroffenen Wirtschaftszweig gehen sollten.
Ich freue mich auch, dass wir Konsens darüber gefunden haben, diese Novelle mit 1. Juni in Kraft treten zu lassen. Das bedeutet, man hat noch Zeit zur Information auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch ein Inkrafttreten vor dem Sommerverkehr. In diesem Sinne freue ich mich auf eine breite Zustimmung und denke, wir werden weiterhin konstruktiv an der Verkehrssicherheit arbeiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.38
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