Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 126

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Wir wissen aber auch, dass das derzeitige Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz an die Volljährigkeit anknüpft, an die Volljährigkeit mit 18 Jahren, wo es Ausnahmebestim­mungen bis zu 21 Jahren gibt. Es gibt ja darüber hinaus noch Möglichkeiten – aber diese Möglichkeiten gibt es, das wissen wir auch, vonseiten der Länder.

Und Sie, Kollege Schmid, haben es ja in Ihrer Rede auch gesagt: Es kann nicht sein, dass ein Jugendlicher in Wien anders behandelt wird als ein Jugendlicher in Kärnten, als ein Jugendlicher in Niederösterreich. Aber da ist die Dokumentation sehr, sehr schlecht, das wissen wir auch.

Sie haben jetzt gerade von über 3 500 Jugendlichen gesprochen – ich möchte gleich betonen, jeder einzelne ist zu viel. Im Jugendwohlfahrtsbericht von 2012 gibt es eine Statistik, diese ist jedoch nicht sehr scharf. Wir wissen, dass es bei dieser Statistik – darin sind etwa 936 Jugendliche erfasst – die Problematik gibt, dass es länderweise so viele unterschiedliche Varianten gibt, dass man sie gar nicht vergleichen und auch nicht in eine Statistik pressen kann.

Daher haben wir voriges Jahr das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz beschlossen, damit es eine eindeutige, eine einheitliche Dokumentation der Länder geben soll. Das finde ich gut, und dieses Prozedere ist ja bereits ins Laufen gekommen. Und hätten die Länder nicht mit Ende des Vorjahres bereits begonnen, ihre Kinder- und Jugendhilfe­gesetze zu ändern, könnten sie ihre Gelder nicht abholen. Also das ist im Interesse der Länder.

Ich habe natürlich gestern den Bericht in der „ZiB“ gesehen, und wenn die Frau Bun­desministerin meint, sie werde sich dafür einsetzen, mit den Ländern zu sprechen, um für diese Jugendlichen das Beste daraus zu machen, hat sie unsere Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Stras­ser. – Bitte.

 


14.59.22

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mein ganz grundsätzlicher Zugang als Bürgermeister einer kleinen Landgemeinde dazu ist, dass wir in den Ländern und Ge­meinden feststellen, dass der Bedarf an Sozialarbeit steigt. Und es ist die Pflicht von uns Politikerinnen und Politikern, diesen steigenden Bedarf abzudecken.

Auf der anderen Seite sind mit diesem steigenden Bedarf natürlich auch steigende Kosten verbunden. Wir müssen diese Kosten tragen und müssen uns daher überlegen, ob diese Kostensteigerungen mittel- und langfristig zu stemmen sind. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

In diesem Spannungsfeld wird dieser Antrag, der von Ihnen, Herr Schmid, eingebracht wurde, zu diskutieren sein und werden einige Fragen im Ausschuss zu beantworten sein.

Die erste Frage ist: Wie hilft man den über 18-Jährigen, die Sie angesprochen haben, am besten?

Die zweite Frage ist: Was wird die Evaluierung dieses Gesetzes, das 2013 beschlos­sen wurde, bringen? Diese Evaluierung ist mit 2016 bereits in den Raum gestellt.

Und letztendlich werden wir alle uns auch die Frage stellen müssen, ob die finanziellen Mittel, die budgetären Möglichkeiten gegeben sind, diesen steigenden Bedarf zu de­cken.

 


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