Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 127

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Das ist mein ganz allgemeiner Zugang, und ich freue mich schon auf die Diskussion im Familienausschuss. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

15.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühl­berghuber. – Bitte.

 


15.01.17

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde erst im vorigen Jahr neu beschlossen. Nach einem sehr langen Weg und nach sehr zähem Rin­gen ist es dann im Mai in Kraft getreten.

Es sind durch dieses Gesetz durchaus wichtige und notwendige Änderungen umge­setzt worden; zum Beispiel die Regelung der Verschwiegenheit, das Auskunftsrecht, und – das hat auch meine Kollegin schon angesprochen – Dokumentation und Daten­schutz sind hier aufgenommen worden. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Schrit­te waren wichtig und notwendig, denn ein Fall Cain, den es leider gegeben hat, darf nie wieder vorkommen, darf nie wieder passieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte jetzt zum Antrag des Herrn Kollegen Schmid zurückkommen, der junge Er­wachsene, 18- bis 21-Jährige, betrifft. Ich habe heute in der Aussendung gelesen, dass es da um einen Rechtsanspruch geht, den Sie fordern und der im Bundesgesetz ver­ankert werden soll.

Betroffen sind hier junge Menschen, die es nicht leicht im Leben haben, die zum Bei­spiel in einer betreuten Wohngruppe leben, die noch nicht einmal ihre Ausbildung ab­geschlossen haben. Und mit der Erreichung der Volljährigkeit endet der Anspruch auf Hilfe durch die Jugendwohlfahrt. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man solch einen Schritt fordert, muss man zuerst einmal das Ganze untersuchen, schauen, wie viele Fälle es gibt. Dann kommt es auch auf die Bundesländer an, da die Kompetenzen für diesen Bereich bei den Ländern liegen.

Zuerst ist es daher einmal notwendig, dass eine Evaluierung vorgenommen wird. Eine solche ist für das Jahr 2016 vorgesehen, nämlich im Zusammenhang mit der Geset­zesänderung, die voriges Jahr beschlossen wurde und im Mai in Kraft getreten ist.

Es wird sicher eine ausführliche Diskussion im Ausschuss werden. (Beifall bei der FPÖ.)

15.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ertl­schweiger. – Bitte.

 


15.04.08

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsi­dent! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich Ihnen zuhöre, wird mir kalt! – Sie re­den von Untersuchungen, Sie reden von Geld. – Meine Damen und Herren, es geht um unsere Kinder! Es geht um die Kinder in Österreich, um die Zukunft dieses Landes! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Julian Schmid.)

Daher muss ich sagen, Kollege Schmid: Hochachtung, ich unterstütze Ihren Antrag voll und ganz, weil ich glaube, dass das wichtig ist!

Alle Kinder, die vom Jugendamt betreut werden und „fremduntergebracht“ sind – das sind rund 10 000 in Österreich –, wohnen in Einrichtungen der Jugendhilfe. Und die wenigsten dieser Kinder sind mit 18 Jahren auf einem Entwicklungsstand, den ein – unter Anführungszeichen – „normaler“ 18-Jähriger hat. Das geht gar nicht.

 


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