Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 130

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und man sagt, das sei nicht gut genug. – Ich meine, gerade dort haben wir gewählte Vertreter, die miteingebunden sind.

Bei der gesamten Gesetzwerdung ist Österreich ein Vorbild in der Vorbereitung. Inter­essengruppen, NGOs et cetera sind miteingebunden. Und auch die lange Tradition der Sozialpartner hilft uns sehr stark.

Wenn Sie von echter Demokratie und Einbinden sprechen, aber aus einer Fraktion kom­men, in der Mitbestimmung nur durch Bezahlung funktioniert, wenn es darum geht, Lis­tenplätze auf Wahllisten Ihrer Partei zu reihen, dann finde ich es schon ein starkes Stück, wenn Sie uns hier belehren wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.12


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


15.12.12

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Es ist nicht ganz unty­pisch: Kollege Wittmann hat zwar formal recht – der Antrag, so, wie er eingebracht worden ist, entspricht nicht der Zielsetzung, denn dort, wo er angedacht ist, gehört er nicht hin –, das ändert aber nichts daran, dass das Anliegen etwas ist, worüber man diskutieren kann.

Ich bin mir aber nicht so sicher, ob eine fixe Frist – möglicherweise kommen da noch Punkte dazu, die nicht mitgedacht worden sind – praktikabel ist. Was ist bei einem Ini­tiativantrag? – Ich kann ein Gesetz auch jederzeit als Abgeordnetenantrag einbringen, das geht ganz schnell. Wenn man das machen würde, müsste man es logischerweise konsequent durchgedacht machen und sagen, man macht es für jede Gesetzesinitia­tive. Dann stellt sich wieder die Frage, ob es wirklich Gesetzesinitiativen geben kann, die auch eine solche Notwendigkeit haben, wo möglicherweise ein gewisser Zeitdruck vorhanden ist.

Ich teile die grundsätzliche Intention, dass die Fristen nicht relativ willkürlich verkürzt werden sollten – man kann sich vielleicht auch überlegen, ob man mit einer qualifizier­ten Mehrheit vorgeht –, ich habe aber gewisse Bedenken, da sozusagen drüberzustül­pen und zu sagen, es gibt einen Mechanismus, der grundsätzlich gelten kann, denn das macht dann für alle Sonderfälle die Türe zu.

Also: Ich teile bis zu einem gewissen Grad die Intention, technisch gehörte dies auf je­den Fall woanders hin. Vielleicht kann man über den Wunsch, der dahinter steht, se­riös reden. (Beifall bei den Grünen.)

15.13


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 212/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

15.13.4217. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­schäftsordnung des Nationalrats (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (216/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Scherak das Wort. – Bitte.

 


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