Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 131

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15.14.03

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Es geht hier um ein Minderheitsrecht. Ich weiß, das passt den Regierungsparteien nicht unbedingt, wir se­hen das ja beim Untersuchungsausschuss. Da wollen Sie ja nicht, dass die Minderheit eine Möglichkeit hat, einen solchen einzusetzen. Das kann man ja noch nachvollzie­hen. Keine Sorge, ich rede nicht lange über den Untersuchungsausschuss.

Das Gleiche haben wir bei der Ministeranklage diskutiert und so weiter und so fort. Kollege Themessl war es, glaube ich, gestern, der darüber diskutiert hat, wie man mit Minderheitsrechten in Deutschland umgeht. Dort lebt man das sehr vorbildlich vor, dass eine ganz, ganz große Koalition auch Minderheitsrechte erlaubt.

Das, was wir hier vorhaben und beantragen, ist ja wirklich eine Kleinigkeit. Es geht nur darum, dass einzelne Abgeordnete die Möglichkeit haben, Auskunftspersonen und Sachverständige in den Ausschuss zu laden. Wenn Sie schon mit den anderen Minder­heitsrechten nicht mitkönnen, dann zeigen Sie doch hier einen gewissen Willen. Wir werden es ja im Ausschuss sehen. Ich bin gespannt darauf, wie Sie argumentieren werden, wieso das auch wieder nicht in Ordnung ist. Aber das wäre gelebte Demokra­tie und Kontrolle, dass eben solche Möglichkeiten vorhanden sind.

Von mir aus: Diskutieren wir noch darüber, ob das ein einzelner Abgeordneter sein muss oder ob es drei sein können, aber dass man so etwas zulässt, wäre doch einmal angeraten. (Beifall bei den NEOS.)

15.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


15.15.19

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Kollege Scherak, ich glaube, da handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit, wenn Sie sagen, Sie wollen den § 40 des Geschäftsordnungsgesetzes so abändern, dass jeder einzelne oder jede einzelne Ab­geordnete künftig das Recht haben soll, Expertinnen und Experten einzuladen. Würden wir Ihren Intentionen folgen, würde das nämlich eine totale Umstellung des bisherigen Ausschussverfahrens bedeuten.

Führen wir uns Folgendes vor Augen: Im Extremfall, wenn wir einen Ausschuss haben, in dem 24 Abgeordnete vertreten sind, wäre es so, dass jede/r dieser 24 dann die Mög­lichkeit hätte, zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt Sachverständige und Experten einzuladen. Dies würde dazu führen, dass wir überhaupt keinen wie immer gearteten geregelten Ablauf mehr vorfinden würden, und hätte auch zur Folge, dass wir unter Umständen wichtige Gesetze überhaupt nicht mehr beschließen könnten, weil das Ab­stimmungsverhalten dann radikal verzögert werden könnte.

Das ist aus meiner Sicht wirklich eine Schnapsidee, der wir nicht nähertreten können. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

15.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


15.16.37

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als ÖVP stehen wir natürlich für eine sinnvolle Mo­dernisierung der Geschäftsordnung, welche die Arbeit der Abgeordneten in gesetzge­berischer Hinsicht, aber genauso auch in der Funktion der parlamentarischen Kontrolle verbessert. Erst vor Kurzem haben wir hier die Novellierung der Redezeit beschlossen, um eine bessere Planbarkeit der Sitzungen zu gewährleisten.

 


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