Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geändert wird (212/A)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich erteile als Erstem Herrn Abgeordnetem Hable das Wort. – Bitte.
15.08
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Echte Demokratie bedeutet, dass die Bürger und Bürgerinnen mitdenken, mitentscheiden müssen und sollen, und die wollen das auch.
Obrigkeitshörigkeit ist ein Thema der Vergangenheit. Die Bürger wollen eingebunden werden, und dazu gehört es auch, dass die Bürger und Bürgerinnen bei Gesetzesvorhaben rechtzeitig eingebunden werden und mitdenken, mitreden und mitentscheiden können.
Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes selbst empfiehlt, dass bei Gesetzesvorhaben eine Begutachtungsfrist von mindestens vier bis sechs Wochen vorzusehen ist. Leider wird das in der Praxis oft nicht eingehalten. Wir haben erst zuletzt beim Abgabenänderungsgesetz gesehen, dass es nicht einmal zwei Wochen waren. Das ist zu wenig, und daher wollen wir gesetzlich eine Mindestbegutachtungsfrist von vier Wochen verankern.
Im Sinne einer gesunden und lebendigen Demokratie und Bürgerbeteiligung appelliere ich an Sie, diesen Antrag mitzutragen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
15.09
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte. (Abg. Neubauer: Ich glaube, der sieht das anders!)
15.10
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Hable, Sie haben diesen Antrag beim § 44 des Geschäftsordnungsgesetzes angesiedelt. Der § 44 des Geschäftsordnungsgesetzes regelt die Auflagefrist nach der Ausschussberatung bis zur Behandlung im Nationalrat. Daher brächte die Verlängerung dieser Frist nichts, denn da findet weder ein Begutachtungsverfahren noch eine Diskussion über das Thema statt. Das wäre eine ausschließliche Straffrist und würde die Begutachtungsfrist nicht verlängern. Das ist die Frist, die zur Auflage notwendig ist.
Was Sie wollen ist, dass die Begutachtungsfrist im Vorfeld vereinheitlicht wird. Ihr Antrag ist daher sachlich falsch. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.10
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.
15.10
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich schließe mich der technischen Wertschätzung meines Vorredners an, möchte aber doch inhaltlich auf das Thema eingehen. Wenn man hier von besserer Demokratie und mehr Demokratieverständnis spricht, muss man schon sagen: Im Antrag ist der Konsultationsmechanismus angesprochen, wo Länder und Gemeinden eingebunden sind,
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