Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 64

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Durch Rechnungshofberichte belegt wissen wir unter anderem, dass es auch da zahl­lose Förderungen gibt – 117 Förderungen, wenn man sich den Bund und die drei Bun­desländer anschaut. Hier möchte ich appellieren, dass diese Doppelgleisigkeiten, gera­de auch im Bereich der Familienförderung, angegangen werden.

Ich komme zum letzten Punkt, zum Reservefonds des FLAFs: Sie legen in Ihrem Bud­get nicht dar, wie Sie dieses Defizit ab 2014 eigentlich reduzieren wollen – hier sind sehr hohe Verbindlichkeiten da. Ich glaube, wir müssen strukturelle Reformen ange­hen. Dazu gehört, auch zu schauen, was aus dem FLAF überhaupt finanziert wird. Denn wir wissen auch aus Studien, dass aus dem Familienlastenausgleichsfonds sehr viele familienfremde Leistungen finanziert werden.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen betreffend He­rauslösung bedingt beziehungsweise teilweise familienrelevanter Leistungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (87 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsge­setz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (116 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familien und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf einer Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes vorzulegen, der vorsieht, dass bedingt familienrele­vante Leistungen, die derzeit aus dem FLAF bestritten werden, in geeignete andere Budgetkapitel verlagert werden und bei teilweise familienrelevanten Leistungen, die aus dem FLAF finanziert werden, eine 50%ige Kostenbeteiligung des jeweils mit be­troffenen Ressorts vorgesehen wird.“

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Nachbaur.)

12.37

12.37.20Ordnungsruf

 


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger, es ist zwar sanktions­los möglich, eine Sachlösung, eine gesetzliche Regelung als „scheinheilig“ zu bezeich­nen (Abg. Meinl-Reisinger: Das habe ich gemacht!) – das haben Sie gemacht, das ist sanktionslos möglich –, aber eine Partei und eine Person als „scheinheilig“ zu bezeich­nen – was Sie auch gemacht haben –, dafür muss ich Ihnen einen Ordnungsruf er­teilen. (Abg. Lopatka: Das ist zu viel! – Abg. Strolz: Jetzt wissen wir, wie das ist.)

*****

Der von Ihnen eingebrachte Antrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite