Durch Rechnungshofberichte belegt wissen wir unter anderem, dass es auch da zahllose Förderungen gibt – 117 Förderungen, wenn man sich den Bund und die drei Bundesländer anschaut. Hier möchte ich appellieren, dass diese Doppelgleisigkeiten, gerade auch im Bereich der Familienförderung, angegangen werden.
Ich komme zum letzten Punkt, zum Reservefonds des FLAFs: Sie legen in Ihrem Budget nicht dar, wie Sie dieses Defizit ab 2014 eigentlich reduzieren wollen – hier sind sehr hohe Verbindlichkeiten da. Ich glaube, wir müssen strukturelle Reformen angehen. Dazu gehört, auch zu schauen, was aus dem FLAF überhaupt finanziert wird. Denn wir wissen auch aus Studien, dass aus dem Familienlastenausgleichsfonds sehr viele familienfremde Leistungen finanziert werden.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen betreffend Herauslösung bedingt beziehungsweise teilweise familienrelevanter Leistungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (87 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (116 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familien und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf einer Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes vorzulegen, der vorsieht, dass bedingt familienrelevante Leistungen, die derzeit aus dem FLAF bestritten werden, in geeignete andere Budgetkapitel verlagert werden und bei teilweise familienrelevanten Leistungen, die aus dem FLAF finanziert werden, eine 50%ige Kostenbeteiligung des jeweils mit betroffenen Ressorts vorgesehen wird.“
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Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Nachbaur.)
12.37
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger, es ist zwar sanktionslos möglich, eine Sachlösung, eine gesetzliche Regelung als „scheinheilig“ zu bezeichnen (Abg. Meinl-Reisinger: Das habe ich gemacht!) – das haben Sie gemacht, das ist sanktionslos möglich –, aber eine Partei und eine Person als „scheinheilig“ zu bezeichnen – was Sie auch gemacht haben –, dafür muss ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen. (Abg. Lopatka: Das ist zu viel! – Abg. Strolz: Jetzt wissen wir, wie das ist.)
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Der von Ihnen eingebrachte Antrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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