Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 86

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ginnen und Kollegen! Ich darf abschließend noch ein paar Gedanken zu den aktuellen Tagesordnungspunkten einbringen. Es ist interessant, wie man in der Debatte versucht hat, das Thema Wahlfreiheit zu deuten. Tatsache ist: Wahlfreiheit, und das ist in man­chen Redebeiträgen auch so verstanden worden, in anderen aber nicht, weil in diesen Wahlfreiheit eher so aufgefasst wurde, dass der Staat oder die Öffentlichkeit vor­schreibt, wie man die Kinder zu betreuen hat, also echte Wahlfreiheit, so wie wir sie verstehen, verlangt einen Mix aus entsprechender finanzieller Ausstattung der Familien und dem Zurverfügungstellen eines attraktiven Kinderbetreuungsangebots.

Ohne dem Modell Berndorf das Wort reden zu wollen, will ich schon auch die Unter­schiedlichkeit zwischen städtischem und ländlichem Raum hervorheben. In vielen Ge­meinden ist die Kinderbetreuung ganz hervorragend organisiert und sind die Eltern da­mit auch zufrieden. Das sollte man jedenfalls auch sehen und nicht immer irgendwel­che Vorschriften machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Kinderbetreuungsgeld als solchem und der Diskussion darüber: Mein Vorredner Nikolaus Prinz hat schon eingebracht, dass man es nicht schlechtreden sollte. Man sollte die derzeitige Situation vielmehr zum Anlass nehmen, sich zu freuen, dass die Familien die Unterschiedlichkeit der verschiedenen Modelle auch in Anspruch nehmen. In allen möglichen Varianten werden diese Angebote von den Familien angenommen. Das spricht dafür, dass die Eltern und die Familien sich das entsprechend einteilen, und die Weiterentwicklung hin zu einem noch transparenteren und flexibleren Kinder­betreuungsgeldkonto, die das Regierungsprogramm vorsieht, ist der logisch folgende Schritt, der das noch weiter verbessert. Grundsätzlich ist dieses System jedoch absolut gut aufgestellt.

Zur Wahlfreiheit gehört auch die Möglichkeit, sich die berufliche Tätigkeit einzuteilen, und da kann ich die Meinung nicht teilen, die manch andere äußern, denn vor allem die Teilzeitarbeit ermöglicht vielen Familien, Beruf und Familie zu vereinbaren, und das sollte man fördern und nicht immer irgendwie abwertend darstellen. Teilzeitarbeit ist für die Familien Goldes wert. (Beifall bei der ÖVP.)

13.51

13.51.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatterinnen wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Familienaus­schusses, seinen Bericht 118 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 119 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Auch dieser Antrag ist angenommen.

13.52.246. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (88 d.B.): Bundesge­setz über die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug (Auslandsunterhaltsgesetz 2014 – AUG 2014) (91 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

 


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