Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 87

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


13.52.47

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, nach einem kontrovers debattierten Tagesordnungspunkt nun die Gelegenheit zu haben, die Behandlung des nächsten Tagesordnungspunkts mit meinem Redebeitrag zu eröffnen. Wir haben bei diesem Tagesordnungspunkt die Gelegenheit, die sich ja nicht so oft bietet, den Zuse­herinnen und Zusehern zu zeigen, dass wir hin und wieder auch gemeinsam an kons­truktiven Lösungen arbeiten und alle gemeinsam dieser Lösung dann auch zustimmen werden.

Es geht um das Auslandsunterhaltsgesetz 2014, ein Gesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug helfen soll, noch schneller und noch einfacher zu ihrem Recht zu kommen.

Das Auslandsunterhaltsgesetz verfolgt als wesentliche Ziele die Anpassung der ge­setzlichen Regelungen an das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007, die Verbesse­rung der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug sowie die Ver­fahrensbeschleunigung durch Einsparung von Verfahrensschritten und auch klarstel­lende gesetzliche Regelungen.

Im Einzelnen sollen eben Durchführungsbestimmungen für alle unions- und völker­rechtlichen Rechtsinstrumente zur Unterhaltsdurchsetzung geschaffen werden. Gleich­zeitig sieht der Entwurf auch eine Antragslegitimation von regressberechtigten Behör­den vor. Die Zwischenschaltung der Gerichtsvorsteher in der Behördenkommunikation wird eingespart. Das hilft den Menschen, schneller zu ihrem Recht zu kommen, und wir heben hier auch ein Einsparungspotenzial in der Verwaltung.

Neu sind Regelungen über die Verwendung von vereinnahmten Geldbeträgen sowie die Bestimmungen zur Durchführung besonderer Maßnahmen im Zusammenhang mit Auslandsunterhaltsansprüchen. Schließlich enthält diese Vorlage auch die Möglichkeit, dass der Justizminister ad personam befasst wird.

Ja, ich bin der Meinung, dass wir hier zeigen, und es wird sich auch zeigen, weil es be­reits im Ausschuss so war, dass wir auch alle gemeinsam an guten gesetzlichen Re­gelungen für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten können.

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Möglicherweise könnten wir dieses Beispiel auch zum An­lass nehmen, das in Zukunft öfter zu tun. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

13.55


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


13.55.18

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Für allein erziehende Mütter – und selten sind es auch Väter – ist natürlich ein durchsetzbares Unterhaltsrecht von sehr großer Bedeutung, denn es ist die Erfüllung eines Anspruches auf Unterhalt, und das bedeutet, dass aus­reichend beziehungsweise mehr Geld für die Lebenskosten des Kindes zur Verfügung steht.

Es ist so schon nicht immer sehr einfach, den Unterhaltsanspruch durchzusetzen. Um­so mehr verkompliziert sich die Sache, wenn durch einen Auslandsbezug unterschied­liche Rechtsordnungen – mein Kollege hat das ja dargelegt – weitere Erschwernisse für den Antragsteller, für die Antragstellerin bringen. Deshalb ist dieser heutige Be-


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