schluss auch besonders wichtig, da ein einheitliches Durchführungsgesetz beschlossen wird und mit völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Rechtsinstrumenten zusammengeführt wird. Das stellt eine enorme Verbesserung für die Betroffenen dar.
Der Anspruch auf Unterhalt kann umso eher durchgesetzt werden, je einfacher und verständlicher die gesetzlichen Bestimmungen sind. Daher ist es auch wichtig, dass im Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Antragsteller, die Antragstellerin wohnt, die Anträge auch weiterhin eingebracht werden können. Es übernimmt sozusagen die Funktion einer Übermittlungsstelle. Sie nehmen den Antrag, Beilagen und auch allfällige Übersetzungen entgegen und leiten das an das Justizministerium weiter.
Unabhängig davon können natürlich die Anträge weiterhin bei den zuständigen Behörden im Ausland gestellt werden, aber das wird selten der Fall sein. In der Praxis wird wahrscheinlich die zentrale Behörde das Bundesministerium für Justiz die entgegennehmende Stelle sein.
Gesellschaftspolitisch ist anzumerken, dass es durch die sich immer weiter verbreitende größere Mobilität der Menschen künftig noch mehr Fälle geben wird, bei denen ein Unterhaltsanspruch mit Auslandsbezug durchgesetzt werden muss, und deshalb ist es wichtig, dass dieses Gesetz heute beschlossen wird. Es sind enorme Verbesserungen für die Berechtigten gegeben, die in der Regel Frauen sind, die das natürlich auch dringend notwendig haben.
Abschließend möchte ich Ihnen noch sagen, dass im Unterhaltsrecht in Österreich aus unserer Sicht noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Meine Kollegin Wurm wird dazu noch etwas sagen. Unser Ziel ist, es zu einem Unterhaltssicherungsgesetz weiterzuentwickeln. Für Menschen mit Ansprüchen im Ausland ist der Gesetzesantrag heute jedoch ein wichtiger Schritt, eine Verbesserung, der wir sehr gerne zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.58
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.
13.58
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! So ein wichtiger Schritt ist es natürlich nicht, wie die Vorrednerin behauptet hat. Die Unterhaltsansprüche können nicht viel besser und schneller durchgesetzt werden. Es sind nur die Vorschriften vereinfacht. Man kennt sich leichter aus, also es ist einfacher, man findet leichter zum Ziel, aber sonst geht es nicht viel schneller.
Wir stimmen dem Ganzen trotzdem zu, weil es sinnvoll ist, das übersichtlich und in einem Gesetz zu regeln. Es gibt allerdings einen kleinen Wermutstropfen, der aber mit diesem Gesetz nichts zu tun hat, und der beruht auf den Gesetzen, die wir hier nur durchführen, den materiellen Gesetzen, und das sind die internationalen Gesetze über die Anerkennung von ausländischen Aufenthaltstiteln. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Das ist nicht Thema heute, aber ich merke nur an: Das ist bei gleichwertigen Rechtssystemen kein Problem. Ich habe kein Problem, wenn wir das mit der Schweiz, mit Schweden oder Deutschland, auch mit Frankreich machen, aber es gibt viele Staaten, die Signatarstaaten der Konventionen sind, die wir durchsetzen, die keine akzeptablen Standards in ihrer Rechtsordnung haben, weil man dort um 500 € Entscheidungen kaufen kann.
Das ist ein Problem. Dem werden wir aber nicht entkommen, und da werden wir heute im Zuge dieser Debatte auch keine Lösung finden. Dieser formalen Bestimmung stimmen wir zu, aber eben nicht ohne anzumerken, dass wir uns bereits auf problematisches Gebiet begeben haben und weiter begeben, wenn wir Titel aus Ländern vollstre-
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