Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 104

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Daher ist es wichtig, dass hier nicht nur die Richtlinie umgesetzt wird, weil es sich so gehört, sondern weil man den Konsumenten und Konsumentinnen Sicherheit geben muss: älteren Menschen, jungen Leuten, aber letztendlich jedem, der damit zu tun hat und sich dieser Sache bedient.

Daher ist es wichtig, dass derartige unerwünschte Bestellvorgänge, wie ich sie vorhin gerade geschildert habe, der Vergangenheit angehören. – Jetzt ist sichergestellt, dass hier klar ein Zusatz gemacht werden muss, damit der Konsument sieht, dass er hier et­was bestellt, wenn er auf den Knopf drückt, sonst ist die Sache ungültig und dieser Kaufvertrag ist eben schlicht und einfach nicht zustande gekommen. Das ist wichtig, um einerseits die seriösen Anbieter im Internet zu schützen, und andererseits aber auch, um den normalen Handel zu schützen vor eben einem, wie es der Herr Bundes­minister auch gesagt hat, unlauteren Wettbewerb, denn man kann sich ja damit auch einen Wettbewerbsvorteil übers Internet erschleichen, und das soll eben nicht sein. Das Gesetz soll den Missbrauch im World Wide Web unterbinden und soll auch das Shopping-Vergnügen dort erhöhen, indem eben keine unnötigen Hindernisse aufge­baut werden.

Die Cold-Calling-Verträge, also das Telefonmarketing, wurden bereits erwähnt. – Auch da ist es notwendig, dass es strenge Regelungen und Bestätigungserfordernisse gibt, damit die Konsumentinnen und Konsumenten geschützt sind.

Natürlich bedeutet das für die Wirtschaft, für die Unternehmen unter Umständen Mehrbelastungen, aber es geht darum, den Konsumenten doch ein Mindestmaß an Si­cherheit zu geben, sodass beide Seiten miteinander koexistieren können. Wie gesagt, es geht auch um den Schutz jener Unternehmen, die seriös arbeiten, aber insbeson­dere um den Schutz von rund 6,5 Millionen geschäftsfähigen Menschen, die potenziel­le Konsumentinnen und Konsumenten sind.

Man kann manches an der Europäischen Union kritisieren. Österreich ist kein Land, das hier Ja und Amen zu all diesen Regelungen sagt, sondern das klarerweise ver­sucht, aktiv mitzugestalten, aber in diesem Fall ist es angebracht, dass man diese Re­gelung übernimmt und auch ausbaut, und zwar nicht nur als Schutz für die Konsumen­ten in Österreich, sondern für alle in der gesamten Europäischen Union. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 


14.50.31

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut, möchte man bei diesem vorliegenden Entwurf sagen. Die Verbraucherrechte-Richtlinie harrt ja schon seit Längerem ihrer Umsetzung. Ich habe ja schon bei Ihrer Vorgängerin die Umsetzung mehrfach urgiert und darauf gewartet, dass ein akzeptabler Entwurf vor­gelegt wird. Einige Entwürfe musste ich sozusagen zurückschicken, weil sie eben noch nicht annehmbar waren. Von Ihnen ist jetzt ein akzeptabler Entwurf gekommen.

Insbesondere war es mir wichtig, wirklich wirksam vor Telefonkeilerei und Internetabzo­cke zu schützen, nämlich wirklich wirksam. Der ursprüngliche Entwurf, den jetzt die Frau Kollegin Meinl-Reisinger vermisst hat, wäre nicht wirksam gewesen. Ein Abstellen auf diesen zitierten § 107 Telekommunikationsgesetz wäre einfach zahnlos gewesen, da hätten wir nicht jenen Effekt erzielt, den wir erreichen wollen. Also da waren doch noch einige Punkte, die ich auch noch nach dem Begutachtungsentwurf drinnen haben wollte, zusätzlich zu den erweiterten Informationspflichten für die Unternehmen und die wesentlich erweiterten Rücktrittsfristen für die Konsumentinnen und Konsumenten eben von 7 auf 14 Tage.

 


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