Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 103

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stützen: Es macht schon Sinn, diejenigen besser zu schützen, die vielleicht unbedarft und solchen Telefonanrufaktionen nicht wirklich gewachsen sind, mit dem Ergebnis, dass dann, weil der betreffende Konsument gar nicht bemerkt, dass er einen Vertrag abgeschlossen hat, die ersten Rechnungen ins Haus flattern, die er nicht ernst nimmt, weil er ja nicht weiß, dass er einen Vertrag abgeschlossen hat. Dann kommen die Mahnungen vom Inkassobüro, und so geht das weiter. – Das ist mit dieser Regelung ausgeschlossen. Und die Button-Lösung ermöglicht es jedenfalls auch bei Internetan­geboten, dass man da nicht so leicht in irgendeiner Form überrumpelt werden kann. – So gesehen bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Regelung.

Ich sage noch einmal, wir sind spät dran, das ist richtig. Wir riskieren hier ein Vertrags­verletzungsverfahren, wenn wir die Umsetzung und das Inkrafttreten nicht rechtzeitig sicherstellen können, aber trotzdem ist es nicht so – diesen Eindruck möchte ich nicht stehen lassen! –, dass man hier etwa aus Zeitdruck etwas auf die Reise geschickt hät­te, was nicht wirklich in allen wesentlichen Punkten sehr wohldurchdacht war. Die Un­klarheiten beziehen sich auf Dinge, die meines Erachtens mit den Erläuterungen ge­klärt werden können.

So gesehen bleibt eines noch offen – das gestehe ich zu –: Man wird nicht darum he­rumkommen, den Bereich des Konsumentenschutzes und das Konsumentenschutz­recht irgendwann einmal einer umfassenden Klarstellung in Form einer einheitlichen Neuregelung zuzuführen. Dafür bin ich natürlich auch gerne zu haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berla­kovich. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.46.37

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Bei allem Respekt vor Tacitus: Zur Zeit des Tacitus war der Kon­sumentenschutz mäßig ausgeprägt. Und es ist schon richtig, dass man nicht für alles und jedes ein Gesetz braucht, aber seit Tacitus hat sich die Welt gewaltig geändert. Der Handel im Internet boomt, und es gibt eine Notwendigkeit, hier Ordnung ins Sys­tem zu bringen, ohne dass man alles und jedes regelt. Das kann man ohnedies nicht, aber es kommen doch immer wieder Dinge wie die folgende Begebenheit vor, die ei­nem Bekannte erzählen – zuletzt hat mir das eine Frau erzählt:

Sie bucht eine Reise im Internet, denkt sich, sie bekommt ein Schnäppchen, und freut sich auf diese günstige Reise, freut sich auf ein paar erholsame Tage – und siehe da: Nach Kurzem sieht sie, dass sie nicht nur eine Reise erworben hat, sondern damit ein ganzes Versicherungspaket erstanden hat, ohne dass sie das wollte, nämlich eine Rei­seversicherung und andere Versicherungen.

Wie kommt das zustande? – Weil beim Drücken auf den Button „Weiter“ oder „OK“ nicht klar gekennzeichnet war, dass damit ein anderes Paket verbunden ist. Das soll abgestellt werden, und daher ist die Gratwanderung, die wir hier unternehmen, eben nicht, unnötige Bürokratie aufzubauschen, aber sehr wohl, den Konsumentinnen und Konsumenten Rechtssicherheit zu geben, beim anwachsenden Internethandel Rechts­sicherheit zu geben.

Der Internethandel ist etwas, was sehr stark boomt. Da gibt es eine Zahl aus dem Jahr 2006, wo es über 3 000 Online-Shops gegeben hat; jetzt ist die Zahl um 75 Pro­zent gestiegen und der Umsatz hat sich verdreifacht: In etwa liegt er bei 1,9 Milliar­den €. Das ist nur ein geringer Teil am Gesamtvolumen des Handelsumsatzes, aber immerhin mit der Tendenz, gewaltig zu steigen.

 


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