Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 105

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Die Möglichkeiten, rechtsverbindlich Geschäfte abzuschließen, sind vielfältiger gewor­den, das ist auch gut so. Das belebt die Wirtschaft insgesamt, das schafft auch Arbeits­plätze. Das ist positiv zu werten, aber das erfordert natürlich auch das entsprechende Schutzgerüst, damit die Konsumentinnen und Konsumenten nicht das Vertrauen in die­se Geschäftsformen verlieren.

Und gerade bei gängigen Internetgeschäften, wie zum Beispiel Reisebuchungen, war es mir eben besonders wichtig, hier auch noch diese zitierte Button-Lösung hineinzu­nehmen und dabei aber keinesfalls hinter das deutsche Schutzniveau zurückzufallen, dass also nicht die österreichische Umsetzung hinter dem Schutzniveau Deutschlands liegt, weil wir sozusagen da auch in einem Markt sind und konkurrieren. Das hätte dann nämlich den Eindruck erweckt, dass man künftig in Deutschland sozusagen si­cherer bestellt als in Österreich, was natürlich den österreichischen Anbietern und An­bieterinnen auch sehr, sehr geschadet hätte.

Ich möchte aber auch die Schattenseiten des Gesetzentwurfes nicht verschweigen. Da ist zum einen sicherlich die Kurzfristigkeit: Also hier wird den Unternehmen doch eini­ges abverlangt, ihre Internetportale und Formulare jetzt so kurzfristig umstellen zu müssen; das ist sicherlich eine große Herausforderung. Und was es gleichfalls noch nicht ist, das ist ein Konsumenten-/Konsumentinnenschutzrecht aus einem Guss, das einheitlich und leicht verständlich ist. Dieses Ziel sollten wir nicht aus den Augen verlie­ren, und ich habe Ihre Botschaft, Herr Minister, hier auch sehr wohlwollend wahrge­nommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


14.54.00

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Geschätzte Damen und Herren! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Zur schönen neuen Welt der wach­senden Umsätze zählen Internetversand, Telefongeschäfte, die Werbefahrten, die Haustürgeschäfte. In diesem wachsenden Wirtschaftszweig gibt es seriöse Unterneh­mer, aber es gibt auch schwarze Schafe.

Den Konsumentenschutz in diesen Bereichen eindeutig zu stärken, war und ist der SPÖ immer eine Herzenssache gewesen. Und es ist höchste Zeit: Die Anzahl der Be­schwerden bei der Arbeiterkammer und im Verein für Konsumenteninformation beliefen sich bereits 2013 auf 18 200 Hilferufe, inklusive der Fälle der sogenannten Internetab­zockerei. Der Überrumpelung von Konsumenten durch aggressive Telefongeschäfte und Werbung an der Wohnungstür sollte nun mit diesem Gesetz wirklich der Kampf an­gesagt werden.

Ich glaube allerdings, es ist ein bisschen liberales Wunschdenken, wenn man hier aus­schließlich von mündigen Konsumenten spricht. Die gesellschaftliche Wahrheit ist ganz einfach eine andere. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Der Konsumenten­schutz dient genau dazu, auch Menschen, die mitunter mit aggressiven und überaus modernen Werbemethoden und Rekrutierungsmethoden einfach nicht zurechtkommen, zu unterstützen. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber der Handel ...!) Ich glaube, da liegen Sie nicht ganz richtig. Da schätze ich die ÖVP als unseren Koalitionspartner, die eine Par­tei der Marktwirtschaft ist, aber der sozialen Marktwirtschaft (Rufe bei der ÖVP: Öko­soziale Marktwirtschaft!), und die auch Verständnis hat für diesen sozialen Ansatz, ganz einfach auch beim Konsumentenschutz. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Konsumenten gewinnen damit an Rechten, eindeutig und ganz klar, insbesondere auch mit der verpflichtenden Einverständniserklärung von Verbrauchern bei Geschäfts­abschlüssen im Internet und am Telefon. Konkret geht es um die Button-Lösung, die ja heute hier schon mehrfach erwähnt wurde. Im Internet gibt es eben Voreinstellungen


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