bei Zusatzleistungen. Dies kann dem Verbraucher sehr, sehr teuer zu stehen kommen, und die Kosten dafür werden ja oft unklar gehalten. Unser neues Gesetz will die Verbraucher vor verführerischen, ja unklaren, ja teuren Bestellfunktionen schützen.
Ein weiterer Kernpunkt ist der wirksame Schutz vor dem Cold-Calling, ebenfalls hier schon genannt, dem aggressiven Telefonmarketing. Reine telefonische Zusagen gegenüber derartigen Anrufern genügen in Zukunft nicht mehr, eine Antwort, eine Zusage per SMS wird nicht mehr genügen. Damit macht man es den unseriösen Anbietern schwerer.
Ja, diese Regierungsvorlage ist ein Kompromiss: Einerseits werden Konsumentenrechte gestärkt, andererseits aber ist das Gesetz praxisorientiert und von der Wirtschaft durchaus vollziehbar.
Was mich stört, das ist, wenn Tacitus unterschätzt wird, und zwar gewaltig unterschätzt wird. Tacitus war zu seiner Zeit immer auf der Höhe seiner gesellschaftlichen Fragestellungen, und Tacitus hätte dieses Gesetz nicht nur gewollt, er hätte es selbst geschrieben.
Im Übrigen wird damit vom Wahlprogramm der SPÖ das Projekt 62 umgesetzt. Ich danke auch dem Herrn Minister für sein persönliches Engagement. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.
Ich lasse sogleich darüber abstimmen – ich bitte um Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren! –, den Gesetzentwurf in 89 der Beilagen nochmals an den Justizausschuss zu verweisen.
Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 89 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Dr. Vetter, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Dr. Vetter, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 4 eingebracht.
Wer sich für diesen Antrag ausspricht, den ersuche um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
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