Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 141

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stellt dabei eine solidarische Leistung innerhalb der Völkergemeinschaft dar und ist auch ein Instrument zur Förderung eines wohl verstandenen Eigeninteresses Öster­reichs“.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesre­gierung 2013-2018 in den im Folgenden zitierten Punkten umzusetzen, indem bis Jah­resende 2014 gemeinsam mit dem Nationalrat eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele erarbeitet wird.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, entsprechend dem am 14.11. 2012 von einer breiten Mehrheit des Nationalrates bestehend aus SPÖ, ÖVP, Grüne, BZÖ und Team Stronach gefassten Beschluss (904/UEA XXIV. GP), die Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen und jedenfalls, in einem ersten Schritt, von jeder Kürzung abzusehen:

1. Entwicklungszusammenarbeit (EZA) als kohärente Gesamtverantwortung wahr­nehmen:

Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7 %-Ziels;

Erarbeitung einer Gesamtstrategie der Bundesregierung in Kooperation mit Parlament, Ressorts, Sozialpartnern und NGOs sowie der interessierten Öffentlichkeit mit dem Ziel, die Kohärenz der österreichischen EZA zu stärken, sie an neue Herausforderun­gen anzupassen und die entwicklungspolitische Bildungsarbeit zu fördern;

die Zuständigkeit für die internationalen Finanzinstitutionen (IFI) wird von BMF und BMeiA gemeinsam wahrgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Planung der Budgetmittel mit den Zielsetzungen der Gesamtstrategie übereinstimmt.

2. Ausreichende Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen:

Der jährliche budgetäre Rahmen für den Auslandskatastrophenfonds wird mit 20 Mio. Eu-
ro festgelegt, um auf die wachsende Zahl humanitärer Krisen reagieren zu können.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


17.00.32

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Migration. Mit dem Abkommen erhält die IOM offiziell einen rechtlichen Status mit Pri­vilegien und Immunitäten, den andere internationale Organisationen auch haben. Dies wurde notwendig, weil es zusätzlich zum bestehenden Länderbüro für Österreich auch ein Regionalbüro für Ost- und Südosteuropa und für Zentralasien in Wien gibt.

Eine der aktuellen Aufgaben der IOM ist die Organisation der Reisevorbereitungen
und -durchführung für die Flüchtlinge aus Syrien, die, wie die Frau Innenministerin an­gekündigt hat, jetzt nach Österreich kommen werden.

 


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