betreffend Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken – Regierungsprogramm umsetzen ein.
Der Nationalrat wolle beschließen, dass jene Punkte, die im Regierungsübereinkommen festgeschrieben sind, und jene Punkte, die hier im Haus von ÖVP und SPÖ für die Entwicklungszusammenarbeit schon beschlossen wurden, auch tatsächlich umgesetzt werden.
Dabei geht es um die Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels und um dessen tatsächliche Umsetzung.
Es geht darum, dass es eine Gesamtstrategie gibt. Es geht darum, dass es Kohärenz gibt. Es geht darum, dass ausreichende Mittel für den Auslandskatastrophenfonds zur Verfügung stehen. Wir haben bis jetzt noch immer 5 Millionen € – die große Forderung aller Organisationen und eigentlich auch des Parlaments ist, den Auslandskatastrophenfonds auf 20 Millionen € aufzustocken, damit Menschen, die von Taifunen, von Überschwemmungen betroffen sind, rasch und unbürokratisch Hilfe bekommen.
Nehmen Sie die Kürzungen im EZA-Bereich so schnell wie möglich zurück, setzen Sie das Regierungsübereinkommen um und sagen Sie Ja zu Ihrem eigenen Antrag! (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)
17.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Windbüchler-Souschill ist in seinen Eckpunkten erläutert worden. Daher lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 GOG aufgrund seines Umfanges verteilen. Er steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken - Regierungsprogramm umsetzen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (5 d.B.): Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP EU Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der Vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (107 d.B.)
Begründung
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung enthält in dem Kapitel „Internationale Solidarität stärken“ sehr wichtige Maßnahmen zur Stärkung der staatlichen Gesamtverantwortung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, zu deren raschen Umsetzung der Nationalrat mit dieser Entschließung aufruft.
Aus dem Arbeitsprogramm der Regierung: „Ein zentraler Auftrag der österreichischen Außenpolitik liegt in der Verpflichtung gegenüber den Menschen in den ärmsten und am meisten benachteiligten Regionen und Ländern dieser Welt. Entwicklungspolitik
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