Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 140

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betreffend Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken – Regierungsprogramm umsetzen ein.

Der Nationalrat wolle beschließen, dass jene Punkte, die im Regierungsübereinkom­men festgeschrieben sind, und jene Punkte, die hier im Haus von ÖVP und SPÖ für die Entwicklungszusammenarbeit schon beschlossen wurden, auch tatsächlich umgesetzt werden.

Dabei geht es um die Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels und um dessen tat­sächliche Umsetzung.

Es geht darum, dass es eine Gesamtstrategie gibt. Es geht darum, dass es Kohärenz gibt. Es geht darum, dass ausreichende Mittel für den Auslandskatastrophenfonds zur Verfügung stehen. Wir haben bis jetzt noch immer 5 Millionen € – die große Forderung aller Organisationen und eigentlich auch des Parlaments ist, den Auslandskatastro­phenfonds auf 20 Millionen € aufzustocken, damit Menschen, die von Taifunen, von Überschwemmungen betroffen sind, rasch und unbürokratisch Hilfe bekommen.

Nehmen Sie die Kürzungen im EZA-Bereich so schnell wie möglich zurück, setzen Sie das Regierungsübereinkommen um und sagen Sie Ja zu Ihrem eigenen Antrag! (Bei­fall bei Grünen und Team Stronach.)

17.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Frau Abgeordne­ten Windbüchler-Souschill ist in seinen Eckpunkten erläutert worden. Daher lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 GOG aufgrund seines Umfanges verteilen. Er steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

betreffend Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken - Regierungsprogramm umsetzen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (5 d.B.): Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Fi­nanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorge­sehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP EU Partnerschaftsabkom­mens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der Vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäi­schen Union Anwendung findet (107 d.B.)

Begründung

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung enthält in dem Kapitel „In­ternationale Solidarität stärken“ sehr wichtige Maßnahmen zur Stärkung der staatlichen Gesamtverantwortung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, zu deren ra­schen Umsetzung der Nationalrat mit dieser Entschließung aufruft.

Aus dem Arbeitsprogramm der Regierung: „Ein zentraler Auftrag der österreichischen Außenpolitik liegt in der Verpflichtung gegenüber den Menschen in den ärmsten und am meisten benachteiligten Regionen und Ländern dieser Welt. Entwicklungspolitik


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