ben – wir werden uns morgen sehr intensiv und in den nächsten Wochen noch viel intensiver damit beschäftigen –, dann halte ich es für ganz besonders wichtig, sich anzuschauen, wo die strukturellen Schwächen sind. Wie kann ich es schaffen, das eingesetzte Geld zur Erreichung der politisch definierten Ziele – und die muss man definieren; es ist auch wichtig, diese politisch zu definieren – wirklich effektvoll und effektiv zu nützen? Und im Bereich der Kinderbetreuung sehe ich nur die Möglichkeit, das über eine Bundeskompetenz zu lösen.
Ich möchte noch zwei Aspekte herausgreifen, weil mir diese auch sehr wichtig erscheinen. Zum einen geht es darum, dass keine qualitative Evaluierung stattgefunden hat betreffend diese gesamte Maßnahme, obwohl man Mittel dafür reserviert hatte. Man hat 12 Millionen € reserviert, um diese Maßnahmen qualitativ zu evaluieren, hat dann aber diese qualitative Evaluierung nicht gemacht. Da frage ich mich, warum man das eigentlich nicht macht, und komme zu dem Schluss, dass es dann doch wichtiger ist, etwas auf Plakate schreiben zu können, als sich doch wirklich ernsthaft anzuschauen, ob man nötige und wichtige Effekte erzielt hat.
Im Übrigen trifft genau das Gleiche natürlich auch auf den Bereich der Neuen Mittelschule zu, wo es auch wichtig wäre, sich wirklich anzuschauen, ob sie den gewünschten Effekt gebracht hat.
Der letzte Punkt, und dann bin ich schon fertig: Kinderbetreuung, Kleinkindpädagogik; das ist für uns die erste Bildungseinrichtung. Umso wichtiger ist es, dass der Bund da, wenn er Geld gibt, seine Macht, die er gegenüber den Ländern hat, einsetzt, um zu einem einheitlichen Bildungsrahmenplan zu kommen. Deshalb ist es auch sehr bezeichnend, wenn im Rechnungshofbericht steht, dass es eine sehr unterschiedliche Ausgestaltung und Präzisierung dieses Bildungsrahmenplans in den unterschiedlichen Bundesländern gegeben hat, weswegen ich wieder zu der Lösung komme, dass die einzig sinnvolle Verwaltungsform von Kinderbetreuung in Bundeskompetenz ist. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.15
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner zu Wort gemeldet. – Bitte.
19.16
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einer der vorliegenden Berichte hat sich mit den Bundeslehrern beschäftigt. Gegenstand war die Personalplanung der Bundeslehrer zwischen den Schuljahren 2008/09 und 2011/12.
Im Schuljahr 2010/11 waren österreichweit 36 500 Bundeslehrer an zirka 1 100 Schulen beschäftigt und unterrichteten 388 000 Schülerinnen und Schüler.
Wie schaut die personelle Situation in Zukunft aus? – Bis 2026 werden bis zu 58 Prozent der Bundeslehrer in die Pension übertreten, das entspricht einem Nachbesetzungsbedarf von über 19 000 Personen. Aufgrund des damit einhergehenden Generationenwechsels war ein geeigneter Zeitpunkt gekommen, um das Lehrerdienstrecht zu erneuern und die Lehrerausbildung zu adaptieren. Da geht es unter anderem darum, die hohe Drop-out-Rate beim Studium zu senken.
Welche konkreten Empfehlungen hat der Rechnungshof vorgeschlagen? – In einer Reihe von Vorschlägen spricht der Rechnungshof ein neues LehrerInnendienstrecht an.
Welche Konsequenzen wurden gezogen? – Viele der Empfehlungen sind bereits umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung. Nach langen und sehr schwierigen Verhandlungen ist es gelungen, das neue Lehrerdienstrecht vorzulegen.
Die Reform der Lehramtsstudien ist auf Schiene.
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