Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 179

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ben – wir werden uns morgen sehr intensiv und in den nächsten Wochen noch viel in­tensiver damit beschäftigen –, dann halte ich es für ganz besonders wichtig, sich an­zuschauen, wo die strukturellen Schwächen sind. Wie kann ich es schaffen, das ein­gesetzte Geld zur Erreichung der politisch definierten Ziele – und die muss man de­finieren; es ist auch wichtig, diese politisch zu definieren – wirklich effektvoll und ef­fektiv zu nützen? Und im Bereich der Kinderbetreuung sehe ich nur die Möglichkeit, das über eine Bundeskompetenz zu lösen.

Ich möchte noch zwei Aspekte herausgreifen, weil mir diese auch sehr wichtig er­scheinen. Zum einen geht es darum, dass keine qualitative Evaluierung stattgefunden hat betreffend diese gesamte Maßnahme, obwohl man Mittel dafür reserviert hatte. Man hat 12 Millionen € reserviert, um diese Maßnahmen qualitativ zu evaluieren, hat dann aber diese qualitative Evaluierung nicht gemacht. Da frage ich mich, warum man das eigentlich nicht macht, und komme zu dem Schluss, dass es dann doch wichtiger ist, etwas auf Plakate schreiben zu können, als sich doch wirklich ernsthaft anzuschau­en, ob man nötige und wichtige Effekte erzielt hat.

Im Übrigen trifft genau das Gleiche natürlich auch auf den Bereich der Neuen Mit­telschule zu, wo es auch wichtig wäre, sich wirklich anzuschauen, ob sie den ge­wünschten Effekt gebracht hat.

Der letzte Punkt, und dann bin ich schon fertig: Kinderbetreuung, Kleinkindpädagogik; das ist für uns die erste Bildungseinrichtung. Umso wichtiger ist es, dass der Bund da, wenn er Geld gibt, seine Macht, die er gegenüber den Ländern hat, einsetzt, um zu ei­nem einheitlichen Bildungsrahmenplan zu kommen. Deshalb ist es auch sehr bezeich­nend, wenn im Rechnungshofbericht steht, dass es eine sehr unterschiedliche Ausge­staltung und Präzisierung dieses Bildungsrahmenplans in den unterschiedlichen Bun­desländern gegeben hat, weswegen ich wieder zu der Lösung komme, dass die einzig sinnvolle Verwaltungsform von Kinderbetreuung in Bundeskompetenz ist. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.16.02

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einer der vorliegenden Berichte hat sich mit den Bundeslehrern beschäftigt. Gegenstand war die Personalplanung der Bundes­lehrer zwischen den Schuljahren 2008/09 und 2011/12.

Im Schuljahr 2010/11 waren österreichweit 36 500 Bundeslehrer an zirka 1 100 Schu­len beschäftigt und unterrichteten 388 000 Schülerinnen und Schüler.

Wie schaut die personelle Situation in Zukunft aus? – Bis 2026 werden bis zu 58 Pro­zent der Bundeslehrer in die Pension übertreten, das entspricht einem Nachbeset­zungsbedarf von über 19 000 Personen. Aufgrund des damit einhergehenden Genera­tionenwechsels war ein geeigneter Zeitpunkt gekommen, um das Lehrerdienstrecht zu erneuern und die Lehrerausbildung zu adaptieren. Da geht es unter anderem darum, die hohe Drop-out-Rate beim Studium zu senken.

Welche konkreten Empfehlungen hat der Rechnungshof vorgeschlagen? – In einer Rei­he von Vorschlägen spricht der Rechnungshof ein neues LehrerInnendienstrecht an.

Welche Konsequenzen wurden gezogen? – Viele der Empfehlungen sind bereits um­gesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung. Nach langen und sehr schwie­rigen Verhandlungen ist es gelungen, das neue Lehrerdienstrecht vorzulegen.

Die Reform der Lehramtsstudien ist auf Schiene.

 


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